Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Aufgabe des Unternehmens ist es insbesondere, körperlich, geistig und seelisch behinderte Menschen, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gewachsen sind, auszubilden oder zu beschäftigen. Das Unternehmen hat für eine Weiterentwicklung der behinderten Menschen in persönlicher und leistungsmäßiger Hinsicht zu sorgen und den behinderten Menschen Chancen für eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Das Unternehmen betreibt eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des § 225 SGB IX. Die Gesellschaft nutzt verfügbare Kapazitäten zur Berufsausbildung von jungen Menschen. Sie wirkt dabei mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die Beschaffung von Mitteln für die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dieses geschieht durch die Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften (§ 58 Nr. 1 AO), deren Unternehmensgegenstand die berufliche und soziale Eingliederung behinderter und benachteiligter Menschen ist. Die Mittelbeschaffung dient insbesondere dazu, körperlich, geistig und seelisch behinderte oder benachteiligte Menschen, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gewachsen sind, auszubilden oder zu beschäftigen. Der Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften ist nur im Rahmen des Gesellschaftszwecks zulässig. Die Gesellschaft verfolgt des Weiteren den Zweck der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft ein Weiterbildungsangebot zur Fachkraft der Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) schafft.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Rolf Tretow | Geschäftsführer(in) | Alter 64 | Garstedt |
| Carsten Möbs | Geschäftsführer(in) | Alter 65 | Hamburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.07.2024 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Aufgabe des Unternehmens ist es insbesondere, körperlich, geistig und seelisch behinderte Menschen, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gewachsen sind, auszubilden oder zu beschäftigen. Das Unternehmen hat für eine Weiterentwicklung der behinderten Menschen in persönlicher und leistungsmäßiger Hinsicht zu sorgen und den behinderten Menschen Chancen für eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Das Unternehmen betreibt eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des § 225 SGB IX. Die Gesellschaft nutzt verfügbare Kapazitäten zur Berufsausbildung von jungen Menschen. Sie wirkt dabei mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die Beschaffung von Mitteln für die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dieses geschieht durch die Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften (§ 58 Nr. 1 AO), deren Unternehmensgegenstand die berufliche und soziale Eingliederung behinderter und benachteiligter Menschen ist. Die Mittelbeschaffung dient insbesondere dazu, körperlich, geistig und seelisch behinderte oder benachteiligte Menschen, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gewachsen sind, auszubilden oder zu beschäftigen. Der Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften ist nur im Rahmen des Gesellschaftszwecks zulässig. Die Gesellschaft verfolgt des Weiteren den Zweck der Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft ein Weiterbildungsangebot zur Fachkraft der Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) schafft. |
| 31.08.2011 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Aufgabe des Unternehmens ist es insbesondere, körperlich, geistig und seelisch behinderte Menschen, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gewachsen sind, auszubilden oder zu beschäftigen. Das Unternehmen hat für eine Weiterentwicklung der behinderten Menschen in persönlicher und leistungsmäßiger Hinsicht zu sorgen und den behinderten Menschen Chancen für eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Das Unternehmen betreibt eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des § 142 SGB IX. Die Gesellschaft nutzt verfügbare Kapazitäten zur Berufsausbildung von jungen Menschen. Sie wirkt dabei mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. |
| 21.10.2010 | Änderung des Gegenstands | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Aufgabe des Unternehmens ist es insbesondere, körperlich, geistig und seelisch behinderte Menschen, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gewachsen sind, auszubilden oder zu beschäftigen. Das Unternehmen hat für eine Weiterentwicklung der behinderten Menschen in persönlicher und leistungsmäßiger Hinsicht zu sorgen und den behinderten Menschen Chancen für eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Das Unternehmen betreibt eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des § 142 SGB IX. Die Gesellschaft nutzt verfügbare Kapazitäten zur Berufsausbildung von jungen Menschen. Sie wirkt dabei mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. (2) Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die Beschaffung von Mitteln für die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dieses geschieht durch die Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften ( 58 Nr. 1 AO), insbesondere für die als gemeinnützig anerkannten Hamburger Werkstatt GmbH und die Winterhuder Werkstätten GmbH und vergleichbare Gesellschaften. Deren Unternehmensgegenstand ist die berufliche und soziale Eingliederung behinderter und benachteiligter Menschen, insbesondere durch den Betrieb einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen nach den Vorschriften des SGB IX. Die Mittelbeschaffung dient insbesondere dazu, körperlich, geistig und seelisch behinderte oder benachteiligte Menschen, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gewachsen sind, auszubilden oder zu beschäftigen. Der Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften ist nur im Rahmen des Gesellschaftszwecks zulässig. |
| 16.03.2009 | Geschäftsanschrift eingetragen | Nymphenweg 22, 21077 Hamburg |
| 14.12.2006 | Änderung des Gegenstands | (1) die berufliche und soziale Eingliederung behinderter und benachteiligter Menschen. (2) Aufgabe des Unternehmens ist es insbesondere, körperlich, geistig und seelisch behinderte Menschen, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gewachsen sind, auszubilden oder zu beschäftigen. Das Unternehmen hat für eine Weiterentwicklung der behinderten Menschen in persönlicher und leistungsmäßiger Hinsicht zu sorgen und den behinderten Menschen Chancen für eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Das Unternehmen betreibt eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des § 142 SGB IX. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abbagenordnung. (4) Die Gesellschaft nutzt verfügbare Kapazitäten zur Berufsausbildung von jungen Menschen. Sie wirkt dabei mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. (5) Der Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften ist nur im Rahmen des Gesellschaftszweckes zulässig. |
| 07.03.2006 | Firmennamensänderung | Elbe-Werkstätten GmbH |
| 23.06.2004 | Firmennamensänderung | Elbe Werkstätten GmbH |
| 23.06.2004 | Änderung des Gegenstands | (1) die berufliche und soziale Eingliederung behinderter und benachteiligter Menschen. (2) Aufgabe des Unternehmens ist es insbesondere, körperlich, geistig und seelisch Behinderte, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gewachsen sind, auszubilden oder zu beschäftigen. Das Unternehmen hat für eine Weiterentwicklung der behinderten Menschen in persönlicher und leistungsmäßiger Hinsicht zu sorgen und den behinderten Menschen Chancen für eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Es hat im Rahmen des Möglichen wirtschaftlich verwertbare Leistungen zu erbringen. (3) Das Unternehmen hat die sonstigen vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten öffentlichen Interessen zu beachten, z.B. arbeitsmarktund ausbildungspolitische Zielsetzungen. (4) Das Unternehmen arbeitet ausschließlich gemeinnützig und wohltätig. (5) Die Gesellschaft nutzt verfügbare Kapazitäten zur Berufsausbildung von Jugendlichen. Sie wirkt dabei mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. |
| 10.05.2002 | Firmenname eingetragen | Elbe-Werkstätten GmbH |
| 10.05.2002 | Sitz eingetragen | Hamburg |
| 10.05.2002 | Rechtsform eingetragen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 10.05.2002 | Gegenstand eingetragen | (1) die berufliche und soziale Eingliederung Behinderter. (2) Aufgabe des Unternehmens : ist es insbesondere, körperlich, geistig und seelisch Behinderte, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gewachsen sind, auszubilden oder zu beschäftigen. Das Unternehmen hat für eine Weiterentwicklung der Behinderten in persönlicher und leistungsmäßiger Hinsicht zu sorgen und den Behinderten Chancen für eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Es hat im Rahmen des Möglichen wirtschaftlich verwertbare Leistungen zu erbringen. (3) Das Unternehmen hat die sonstigen vom Senat festgelegten öffentlichen Interessen zu beachten, z.B. arbeitsmarktund ausbildungspolitische Zielsetzungen. (4) Das Unternehmen arbeitet ausschließlich gemeinnützig und wohltätig. (5) Die Gesellschaft nutzt verfügbare Kapazitäten zur Berufsausbildung von Jugendlichen. Sie wirkt dabei mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. |
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