Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) ist eine öffentliche Förderbank mit Sitz in Hamburg, die Privatpersonen, Gründer, Unternehmen sowie die Immobilienwirtschaft mit finanziellen Unterstützungsinstrumenten versorgt. Das Leistungsspektrum umfasst Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital für Vorhaben im Bereich des sozialen und geförderten Wohnungsbaus, der energetischen Modernisierung, der Unternehmensinnovationen sowie der Ressourceneffizienz. Die Institution betreut dabei sowohl Existenzgründer und Startups als auch etablierte Betriebe, die ihre Produktion oder Gebäude nachhaltig umbauen möchten, sowie private Eigentümer, die Eigenheime oder Mietwohnungen modernisieren. Als zentrale Anlaufstelle für öffentliche Fördermittel des Bundes, der EU und des Landes Hamburg bietet die IFB zudem ein digitales eAntragsportal mit Videolegitimation sowie ein spezialisiertes Beratungscenter für Wirtschaftsförderfragen an. Die geografische und fachliche Reichweite erstreckt sich auf alle Hamburger Wirtschaftssektoren sowie auf die Umsetzung europäischer Förderprogramme im Stadtgebiet.
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| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
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| 24.08.2023 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand geändert, nun: (1) Die Hamburgische Investitions- und Förderbank ist das zentrale Förderinstitut der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie unterstützt den Senat bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dabei führt sie im staatlichen Auftrag, in der Regel auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union und unter Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes im eigenen Namen in folgenden Bereichen durch: 1. Öffentliche Förderaufgaben a) Wohnraumförderung, b) Städtebauförderung, c) Förderung des Umweltschutzes, d) Förderung der rationalen Energienutzung, der erneuerbaren Energien und der Energieeinsparung, e) Mittelstandsförderung, f) Wagnis- und Wachstumsfinanzierung von Unternehmen, g) Förderung im Rahmen von Risikokapital, h) Technologie- und Innovationsförderung, i) Infrastrukturförderung, j) Förderung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und des ländlichen Raumes, k) Förderung des Gesundheitswesens, l) Bildung, Jugend und Sport, m) Kunst- und Kulturförderung einschließlich Baukultur, n) Förderung des Tourismus, o) International vereinbarte Förderprogramme, p) Internationale Zusammenarbeit, q) in anderen Vorschriften präzise benannte im öffentlichen Interesse liegende Förderbereiche, die der Hamburgischen Investitions- und Förderbank durch den Senat übertragen werden; zur Durchführung durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank muss die jeweilige Förderaufgabe in Regelwerken konkretisiert sein, 2. Gewährung von Darlehen und Einsatz anderer Finanzierungsformen an Gebietskörperschaften und öffentlichrechtliche Zweckverbände, 3. Finanzierung von Maßnahmen mit ausschließlich soizaler Zielsetzung, 4. Beteiligung an Projekten im Gemeinschaftsinteresse, die von der Europäischen Investitionsbank oder ähnlichen Finanzierungsinstituten mitfinanziert werden, 5. Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte aus öffentlichen MItteln. (2) Im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg darf die Hamburgische Investitionsund Förderbank weitere Aufgaben wahrnehmen, sofern diese im öffentlichen Interesse liegen und den Grundsätzen und Vorgaben der Europäischen Union für die Geschäftstätigkeit eines Förderinstitutes nicht widersprechen; die Konkretisierung erfolgt im Einzelfall bei der Beauftragung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank. (3) Die Hamburgische Investitions- und Förderbank darf im Rahmen des Absatzes 1 im Einvernehmen mit der jeweils fachlich zuständigen Behörde eigene im öffentlichen Interesse liegende Förderprogramme und maßnahmen auflegen und umsetzen. (4) Neben anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts darf nur die Hamburgische Investitions- und Förderbank Förderaufgaben und -maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 für die Freie und Hansestadt Hamburg erbringen. Der Freien und Hansestadt Hamburg bleibt es unbenommen, diese Förderaufgaben und -maßnahmen selbst wahrzunehmen. (5) Soweit nicht im Einzelfall abweichend durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmt, regeln die jeweils fachlich zuständigen Behörden die Deckung der Mittelausstattung der Hamburgischen Investitionss- und Förderbank für die Aufgabenerfüllung nach den Absätzen 1 und 2 durch öffentlich-rechtliche Verträge. Die Mittelausstattung setzt sich, soweit nicht abweichend geregelt, aus dem Mittelbedarf für die Durchführung der Förderung und den Fördermitteln zusammen. |
| 01.08.2013 | Firmennamensänderung | Hamburgische Investitions- und Förderbank |
| 01.08.2013 | Gegenstand eingetragen | Gegenstand geändert nun: Die Hamburgische Investitions- und Förderbank ist das zentrale Förderinstitut der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie unterstützt den Senat bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dabei führt sie im staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union und unter Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes im eigenen Namen in folgenden Bereichen durch: Öffentliche Förderaufgaben: a) Wohnraumförderung, b) Städtebauförderung, c) Förderung des Umweltschutzes, d) Förderung der rationalen Energienutzung, der erneuerbaren Energien und der Energieeinsparung, e) Mittelstandsförderung, f) Wagnis- und Wachstumsfinanzierung von Unternehmen, g) Förderung im Rahmen von Risikokapital, h) Technologie- und Innovationsförderung, i) Infrastrukturförderung, j) Förderung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und des ländlichen Raumes, k) Förderung des Gesundheitswesens, 1) Bildung, Jugend und Sport, m) Kunst- und Kulturförderung einschließlich Baukultur, n) Förderung des Tourismus, o) International vereinbarte Förderprogramme; Im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg kann die Hamburgische Investitionsund Förderbank weitere Aufgaben wahrnehmen, sofern diese den Grundsätzen und Vorgaben der Europäischen Union für die Geschäftstätigkeit eines Förderinstituts nicht widersprechen; die Konkretisierung erfolgt im Einzelfall bei der Beauftragung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank kann im Rahmen des § 4 Absatz (1) im Einvernehmen mit der jeweils fachlich zuständigen Behörde eigene Förderprogramme und -maßnahmen auflegen und umsetzen. p) Internationale Zusammenarbeit, q) in anderen Vorschriften präzise benannte Förderbereiche, die der Hamburgischen Investitions- und Förderbank durch den Senat übertragen werden; |
| Date | Title | Role | Type | Awarded | Counterpart | |
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| 19.6.2026 | Softwarelösung Meldewesen für Finanzinstitute | Buyer | supplies | — | Regnology Germany GmbH | |
| 18.9.2025 | Ausschreibung des Handelspartners für Microsoft-Lizenzen und Konzernbeitritt IFB.HH | Buyer | supplies | — | SoftwareONE Deutschland GmbH | |
| 1.8.2025 | Ausschreibung des Handelspartners für Microsoft-Lizenzen und Konzernbeitritt IFB.HH | Buyer | supplies | — | — |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
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| 2024 | — | -90.300.000 € | 224.883.686 € | 360 |
| 2023 | — | -65.500.000 € | 204.125.274 € | 344 |
| 2022 | — | -57.500.000 € | — | 319 |
| 2021 | — | 694.077 € | 6.335.664.846 € | 306 |
| 2020 | — | 633.694 € | 5.997.036.302 € | 301 |
| 2019 | — | 607.265 € | 203.284.719 € | 264 |
| 2018 | — | 690.113 € | 185.143 € | 259 |
| 2017 | — | 638.387 € | 5.144.150.500 € | 250 |
| 2016 | — | 648.782 € | 5.049.681.150 € | 241 |
| 2015 | — | 601.920 € | 5.135.520.000 € | 235 |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
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| Abschreibungen | 1.300.000 € | 100.0% |
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