(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung: Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, indem sie Ziele und Aufgaben des deutschen Jugendherbergswesens verwirklicht. Dies geschieht durch die Übernahme, Führung und Unterstützung des laufenden Geschäftsbetriebes der Jugendherbergen des DJH Landesverbandes Westfalen-Lippe e.V. (Landesverband) und seiner Beteiligungsgesellschaften, in denen Jugendherbergsbetriebe geführt werden, sowie der landesverbandseinheitlichen Geschäftsstelle. (2) Der Satzungszweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Erfüllung der ihr nach Landesverbandssatzung und Gesellschaftsvertrag übertragenen Aufgaben des laufenden Geschäftsbetriebs der Jugendherbergen und der dazu notwendigen zentralen Geschäftsstelle sowie die Mitwirkung an den Aufgaben des Landesverbandes, die nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 und 5 der Landesverbandssatzung vorgesehen sind. Die Gesellschaft ist im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich und frei von Einzelweisungen tätig und keine Hilfsperson des Landesverbands. Sie ist örtliche Trägerin der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden einwerben, Finanzierungsmittel beschaffen und stellt insoweit auch die zweckentsprechende Verwendung sicher.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Guido Kaltenbach | Geschäftsführer(in) | Alter 59 | Gevelsberg |
| Name | Aktualisiert am | |
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Aktueller Abdruck (AD) | ||
Chronologischer Abdruck (CD) |