Die Stadtentwaesserung Schwerte GmbH plant, baut und betreibt abwassertechnische Anlagen sowie Straßen-, Ingenieur- und Gewässerbau und erbringt energieeffiziente kommunale Infrastrukturleistungen im Raum Schwerte. Die Umsatzerlöse beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 4.019,8 TEUR und resultierten insbesondere aus Vergütungen des Abwasserbetriebs Schwerte AöR und der Stadt Schwerte. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern betrug 461,4 TEUR; aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags wurde der Gewinn an die Gesellschafter abgeführt, so dass der Jahresüberschuss 0,00 € ausweist. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft (HRB 4985, Amtsgericht Hagen) eingetragen und beschäftigte im Jahresdurchschnitt 18 Mitarbeiter; der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer Sebastian Kirchmann erhielt keine Vergütung.
1. Die Planung, der Bau und der Betrieb von abwassertechnischen Anlagen zur Abwassersammlung und -fortleitung im Stadtgebiet Schwerte sowie die Planung, der Bau und die Unterhaltung von Straßen, Ingenieurbauwerken und Gewässern sowie die Planung, Projektierung, Betreuung und Baubegleitung von energieeffizienter kommunaler Infrastruktur in der Stadt Schwerte und deren Umgebung, einschließlich der Erledigung sämtlicher mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängender Geschäfte. 2. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art und jeder Rechtsform beteiligen; sie darf solche Unternehmen übernehmen oder vertreten. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf auch Dienstleistungen .gegenüber anderen Unternehmen erbringen und entsprechende Vertragsbeziehungen als Auftraggeberin oder Auftragnehmerin begründen, jedoch nur, soweit diese im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand stehen. 5. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Der Jahresgewinn der Gesellschaft als Unterschied der Erträge und Aufwendungen soll so hoch sein, dass außer den für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Hagen, HRB 4985 (Stand 23. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sebastian Kirchmann | Geschäftsführer(in) | Schwerte |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Hagen, HRB 4985 (Stand 23. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 17.04.2025 | Änderung des Gegenstands | 1. Die Planung, der Bau und der Betrieb von abwassertechnischen Anlagen zur Abwassersammlung und -fortleitung im Stadtgebiet Schwerte sowie die Planung, der Bau und die Unterhaltung von Straßen, Ingenieurbauwerken und Gewässern sowie die Planung, Projektierung, Betreuung und Baubegleitung von energieeffizienter kommunaler Infrastruktur in der Stadt Schwerte und deren Umgebung, einschließlich der Erledigung sämtlicher mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängender Geschäfte. 2. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art und jeder Rechtsform beteiligen; sie darf solche Unternehmen übernehmen oder vertreten. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf auch Dienstleistungen .gegenüber anderen Unternehmen erbringen und entsprechende Vertragsbeziehungen als Auftraggeberin oder Auftragnehmerin begründen, jedoch nur, soweit diese im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand stehen. 5. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NRW) zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Der Jahresgewinn der Gesellschaft als Unterschied der Erträge und Aufwendungen soll so hoch sein, dass außer den für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird. |
| 17.04.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 03.05.2023 | Änderung des Gegenstands | 1. Die Planung, der Bau und der Betrieb von abwasser- technischen Anlagen zur Abwassersammlung und -fortleitung im Stadtgebiet Schwerte sowie die Planung, der Bau und die Unterhaltung von Straßen, lngenieurbauwerken und Gewässern. 2. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art und jeder Rechtsform im Sinne des § 108 Abs. (1) Satz 1 Nr. 3 GO NRW beteiligen; sie darf solche Unternehmen übernehmen oder vertreten. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 5. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Der Jahresgewinn der Gesellschaft als Unterschied der Erträge und Aufwendungen soll so hoch sein, dass außer den für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 24.10.2003 | Stammkapital festgesetzt | — | 51.250 € |
| Datum | Auftrag | Wert |
|---|---|---|
| 13.2.2025 | Auftraggeber · Lobbe Kanaltechnik GmbH & Co. KG | — |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Hagen, HRB 4985 (Stand 23. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 8.497.962 € | 553.587 € | 1.235.959 € | — |
| 2023 | 4.019.774 € | 461.393 € | 870.185 € | — |
| 2022 | 3.725.395 € | 0 € | 1.241.677 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | 0 € | 1.070.472 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | 0 € | 1.070.472 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 0 € | 730.785 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | 0 € | 1.054.334 € | — |
| 2017 | — | 0 € | 712.593 € | — |
| 2016 | — | 0 € | 714.969 € | — |
| 2015 | — | 0 € | 873.147 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Hagen, HRB 4985 (Stand 23. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 1.608.645 € | 46.3% |
| Materialaufwand | 1.824.637 € | 52.5% |
| Abschreibungen | 40.516 € | 1.2% |
| Zinsen u. ä. | 100 € | 0.0% |
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Quelle: Unternehmensregister