Herstellung und der Vertrieb von Eisen- und Metallguß aller Art, insbesondere für den Bergbau, die Eisenbahn und Maschinenindustrie sowie der Bau von Teilen und kompletten Maschinen für industrielle Fertigung. Die Gesellschaft ist berechtigt, 2) sich an Unternehmen der unter lfd. Nr. 1) des Registers bezeichneten Art und sonstigen Unternehmen zu beteiligen und solche auch ganz oder teilweise zu erwerben. 3) Die Gesellschaft und die Geschäftsführer dürfen im Geschäftsbereich der Gesellschaft weder eigene Geschäfte betreiben noch an einer anderen gleichartigen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar teilnehmen oder sich beteiligen, soweit es sich nicht um die Kommanditgesellschaft "Metallwerk Franz Kleinken" und die Kleinken & Meyer Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung" handelt. Engegen vorstehendem Absatz getätigte Geschäfte oder Beteiligungen gelten im Verhältnis zur Gesellschaft als für deren Rechnung erbracht. Die Gesellschafterversammlung kann das Verbot der Zif. 3 Abs. 1) mit der Folge des Absatz 2) ganz oder teilweise aufheben.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Jörg Meyer | Geschäftsführer(in) | Alter 50 | Dorsten |