Die Metallwerk Franz Kleinken GmbH ist ein mittelständisches Gießerei- und Maschinenbauunternehmen mit Standorten in Dorsten und Dorsten-Wulfen und spezialisiert auf die kundenindividuelle Fertigung von Einzelstücken und Kleinserien, vorwiegend aus Gusseisen. Das Unternehmen bezeichnet sich als Qualitätsführer im handgeformten Eisenguss bis 30 Tonnen Stückgewicht und im Metallguss (Bronze) bis 2 Tonnen und beliefert Kunden unter anderem im Maschinen- und Anlagenbau, der chemischen Industrie, dem Getriebebau, der Antriebstechnik, der Nahrungsmittelindustrie sowie im Pumpen- und Verdichterbau, Kraftwerks- und Werkzeugbau. Zum Leistungsumfang gehören Werkstoff- und Konstruktionsberatung, Modellbau, Gussherstellung in verschiedenen Eisen- und Metallgussqualitäten sowie mechanische Endbearbeitung; die Kunden kommen schwerpunktmäßig aus Deutschland und Europa. Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 97 Mitarbeitende und unterhält eine eigene Abteilung Forschung und Entwicklung, die projektbezogen mit externen Forschungsinstituten und Hochschulen zusammenarbeitet.
Herstellung und der Vertrieb von Eisen- und Metallguß aller Art, insbesondere für den Bergbau, die Eisenbahn und Maschinenindustrie sowie der Bau von Teilen und kompletten Maschinen für industrielle Fertigung. Die Gesellschaft ist berechtigt, 2) sich an Unternehmen der unter lfd. Nr. 1) des Registers bezeichneten Art und sonstigen Unternehmen zu beteiligen und solche auch ganz oder teilweise zu erwerben. 3) Die Gesellschaft und die Geschäftsführer dürfen im Geschäftsbereich der Gesellschaft weder eigene Geschäfte betreiben noch an einer anderen gleichartigen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar teilnehmen oder sich beteiligen, soweit es sich nicht um die Kommanditgesellschaft "Metallwerk Franz Kleinken" und die Kleinken & Meyer Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung" handelt. Engegen vorstehendem Absatz getätigte Geschäfte oder Beteiligungen gelten im Verhältnis zur Gesellschaft als für deren Rechnung erbracht. Die Gesellschafterversammlung kann das Verbot der Zif. 3 Abs. 1) mit der Folge des Absatz 2) ganz oder teilweise aufheben.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 7100 (Stand 26. September 2026)
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Quelle: Unternehmensregister
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