Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und hat den Satzungszweck der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Erbringung von Kooperations- und Serviceleistungen vor allem an die Marienhospital Bottrop gGmbH sowie an verbundene Unternehmen verwirklicht; dazu zählen der Betrieb der Küche, der Bettenzentrale und der Hauswirtschaft. Weitere Leistungen sind die Abstimmung und Organisation der Reinigung, Veranstaltungsorganisation, Reinigungsleistungen im Bedarfsfall sowie Stationshilfetätigkeiten; die Gesellschaft bezieht zudem Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen sowie die Überlassung von Immobilien von der Marienhospital Bottrop gGmbH. Die INTHRA GmbH hat ihren Sitz in Bottrop (Handelsregister HRB 4351), ist als kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB eingestuft und beschäftigte im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich 75 Arbeitnehmer.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich die Erbringung von sämtlichen Serviceleistungen vor allem an die Marienhospital Bottrop gGmbH (Marienhospital) als Träger eines Krankenhauses sowie an verbundene Unternehmen oder andere Einrichtungen dieser Art, insbesondere durch den Betrieb der Küche, der Bettenzentrale, der Hauswirtschaft sowie andere Serviceleistungen (insbesondere die Abstimmung und Organisation der Reinigung, Veranstaltungsorganisation, Reinigungsleistungen im Bedarfsfall, Stationshilfetätigkeiten). Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke ferner unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen sowie die Überlassung von Immobilien von der Marienhospital Bottrop gGmbH.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Stefan Grave | Geschäftsführer(in) | Herten |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 23.02.2022 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich die Erbringung von sämtlichen Serviceleistungen vor allem an die Marienhospital Bottrop gGmbH (Marienhospital) als Träger eines Krankenhauses sowie an verbundene Unternehmen oder andere Einrichtungen dieser Art, insbesondere durch den Betrieb der Küche, der Bettenzentrale, der Hauswirtschaft sowie andere Serviceleistungen (insbesondere die Abstimmung und Organisation der Reinigung, Veranstaltungsorganisation, Reinigungsleistungen im Bedarfsfall, Stationshilfetätigkeiten). Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke ferner unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen sowie die Überlassung von Immobilien von der Marienhospital Bottrop gGmbH. |
| 23.02.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 18.10.2012 | Geschäftsanschrift eingetragen | Josef-Albers-Str. 70, 46236 Bottrop |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 10.10.2002 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 3.683.512 € | 2.726 € | 379.352 € | — |
| 2023 | 3.335.241 € | -145.696 € | 247.598 € | — |
| 2022 | 3.022.534 € | -147.927 € | 530.486 € | — |
| 2021 | 2.869.467 € | -16.856 € | 571.346 € | — |
| 2020 | 3.011.599 € | 90.599 € | 703.400 € | — |
| 2019 | — | -29.876 € | 505.574 € | — |
| 2018 | — | 43.343 € | 590.426 € | — |
| 2017 | — | 58.800 € | 527.362 € | — |
| 2016 | — | 101.285 € | 429.254 € | — |
| 2015 | — | 44.856 € | 295.000 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 2.088.991 € | 62.2% |
| Materialaufwand | 1.258.151 € | 37.5% |
| Abschreibungen | 11.747 € | 0.3% |
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