1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu angemessenen Preisen (Gemeinnütziger Zweck). 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten,erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann in allen Bereichen der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Genossenschaft darf nur die durch das Recht über das Wohnungswesen zugelassenen Geschäfte und Maßnahmen betreiben. 4. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Bereich der Stadt Gelsenkirchen. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Joachim Kleinknecht | Vorstand | Gelsenkirchen |
| Claudia Krettler | Vorstand | Gelsenkirchen |
| Sabine Wilkes | Vorstand | Gelsenkirchen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 10.11.2014 | Satzung geändert | Satzung |
| 19.09.2013 | Geschäftsanschrift eingetragen | Akazienstraße 15, 45894 Gelsenkirchen |
| 16.12.2008 | Firmennamensänderung | Bauverein "Eigenheim" e.G. |
Bitte melden Sie sich an, um diesen Inhalt zu sehen.
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.