Bauverein "Selbsthilfe" e.G. ist ein Unternehmen mit Sitz in Gelsenkirchen. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter GnR 105 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1919. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 1.442.514 €.
1. Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. 2. Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten veräußern und betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. 3. Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines Wohnungsunternehmens übernehmen. 4. Die Genossenschaft darf nur die durch das Recht über das Wohnungswesen zugelassenen Geschäfte und Maßnahmen betreiben. 5. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich hauptsächlich auf den Bezirk der Stadt Gelsenkirchen, sowie die angrenzenden Nachbarstädte. 6. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Gelsenkirchen, GnR 105 (Stand 21. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Hans-Jürgen Reeck | Vorstand | Gelsenkirchen |
| André Ruschenburg | Vorstand | Gelsenkirchen |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Gelsenkirchen, GnR 105 (Stand 21. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 09.08.2023 | Satzung geändert | Satzung |
| 13.07.2020 | Satzung geändert | Satzung |
| 14.08.2019 | Satzung geändert | Satzung |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Gelsenkirchen, GnR 105 (Stand 21. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 1.442.514 € | -14.430 € | 6.149.960 € | — |
| 2023 | 1.468.963 € | 751.600 € | 6.310.755 € | — |
| 2022 | 1.444.456 € | -11.937 € | 5.882.291 € | — |
| 2021 | 1.414.346 € | 107.638 € | 6.088.735 € | — |
| 2020 | 1.396.031 € | 327.950 € | 6.174.215 € | — |
| 2019 | 1.362.562 € | -189.904 € | 6.080.472 € | — |
| 2018 | 1.337.272 € | 84.765 € | 6.508.475 € | — |
| 2017 | Rohergebnis623,5 Tsd. €2 | 141.497 € | 6.616.618 € | — |
| 2016 | Rohergebnis548,7 Tsd. €2 | 33.230 € | 6.706.139 € | — |
| 2015 | Rohergebnis544,5 Tsd. €2 | 37.150 € | 6.852.406 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Gelsenkirchen, GnR 105 (Stand 21. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 135.030 € | 33.6% |
| Abschreibungen | 242.444 € | 60.3% |
| Zinsen u. ä. | 24.782 € | 6.2% |
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Quelle: Unternehmensregister