1) Gegenstand des Unternehmens sind nach der Hessischen Gemeindeordnung zulässige a) wirtschaftliche Betätigungen a. die Versorgung mit Strom, Gas, Wasserstoff und Wärme durch Erzeugung, Speicherung, Einspeisung und Vertrieb, b. die Versorgung mit Wasser, c. die Einrichtung und der Betrieb eines öffentlichen Personennahverkehrs und von Parkeinrichtungen; b) nicht wirtschaftliche Betätigungen a. der Betrieb von Bädern; b. die Vorhaltung von Leitungen zur Breitbandversorgung c) mit den Haupttätigkeiten nach a) und b) verbundene Tätigkeiten, die üblicherweise im Wettbewerb zusammen mit diesen erbracht werden. (2) Die Gesellschaft kann im Rahmen der Tätigkeiten nach Abs. 1 öffentliche und private Unternehmungen erwerben, errichten, als Gesellschaft aufnehmen, pachten, verpachten, betreuen, sich daran beteiligen oder deren Betriebsführung übernehmen, soweit die Hessische Gemeindeordnung dies zulässt. (3) Die Gesellschaftsorgane sind im Rahmen der Gesetze in besonderer Weise dem Unternehmensgegenstand verpflichtet und haben die Interessen des Gesellschafters als Unternehmensinteressen wahrzunehmen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Manuel Gollbach | Geschäftsführer(in) | Nüsttal |
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