Die WABe gGmbH mit Sitz in Flieden ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die sich auf die Wiedereingliederung, Beratung und Betreuung von psychisch kranken sowie seelisch behinderten Menschen spezialisiert hat. Ihr operativer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Aufbau und der Unterhaltung von Wohnheimen sowie der Durchführung weiterer sozialer Projekte. Das Unternehmen verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke mit dem Ziel, die Lebensbedingungen der betreuten Personen zu verbessern und deren gesellschaftliche Integration zu fördern. Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 56 Mitarbeiter.
Die Wiedereingliederung, Beratung und Betreuung psychisch Kranker/seelisch Behinderter. Schwerpunkt ist der Aufbau und die Unterhaltung von Wohnheimen und anderen Projekten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist die allgemeine Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 AO für die in Absatz 1 genannten Personen mit dem Ziel ihre Lebensbedingungen zu verbessern und sie in die Gesellschaft zu integrieren. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschaft auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Fulda, HRB 3080 (Stand 17. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jutta Sdrena | Geschäftsführer(in) | Flieden |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Fulda, HRB 3080 (Stand 17. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 219.838 € | 219.838 € | 3.582.519 € | — |
| 2023 | 173.600 € | 173.600 € | 3.377.679 € | — |
| 2022 | kleine KapG1 | 14.021 € | 3.209.511 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | 222.860 € | 2.864.981 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | — | 2.836.643 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | — | 2.573.983 € | — |
| 2018 | — | — | 2.424.886 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | 124.864 € | 2.681.629 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 55.267 € | 2.442.688 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | 97.478 € | 2.267.863 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Fulda, HRB 3080 (Stand 17. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 349.543 € | 100.0% |
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Quelle: Unternehmensregister