Die WIR Villingen-Schwenningen GmbH fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, insbesondere durch Grundstücksvermittlung, Tourismusförderung sowie die Ausübung von Aufgaben im Tourismus. Die Gesellschaft ist mit dem Hallen- und Veranstaltungsmanagement beauftragt und übernimmt als Dienstleister die Betreuung städtischer Kultur- und Veranstaltungshäuser; die Neue Tonhalle verzeichnete 2024 Belegungszahlen, die weitgehend an die Vor‑Corona‑Jahre anknüpften. Die WIR verfolgt öffentliche Zwecke nach dem dritten Abschnitt des Gemeindewirtschaftsrechts der Gemeindeordnung Baden‑Württemberg und ist in der Ausübung ihrer Aufgaben von laufenden Zuschüssen der Gesellschafterin Stadt Villingen‑Schwenningen abhängig. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse von rund TEUR 1.060 und schloss mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 3.087 ab.
Die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie der Gewinnung und Förderung von Fachkräften und die Förderung der Wirtschaftskraft von Industrie, Handel und Gewerbe in Villingen-Schwenningen. In der Wirtschaftsförderung eingeschlossen ist die Förderung von Unternehmungen des Öffentlichen und privaten Diestleistungsbereichs.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Freiburg, HRB 600110 (Stand 22. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Tobias Herrmann | Geschäftsführer(in) | Villingen-Schwenningen |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Freiburg, HRB 600110 (Stand 22. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis1,2 Mio. €2 | -3.086.941 € | 13.855.194 € | — |
| 2023 | Rohergebnis835,1 Tsd. €2 | -1.700.041 € | 13.038.594 € | — |
| 2022 | kleine KapG1 | -804.776 € | 3.855.731 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | -761.215 € | 3.792.376 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | -842.472 € | 3.470.671 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | -980.539 € | 3.255.958 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | -856.859 € | 3.275.297 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | -618.597 € | 3.361.192 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | -1.016.352 € | 3.205.665 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | — | 3.053.327 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Freiburg, HRB 600110 (Stand 22. August 2026)
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 1.715.068 € | 64.9% |
| Abschreibungen | 925.789 € | 35.0% |
| Zinsen u. ä. | 1.830 € | 0.1% |
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Quelle: Unternehmensregister