Klotter Elektrotechnik GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Rheinau. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 371464 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1996. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
a) Das Elektroinstallationshandwerk insbesondere -Trafostationsbau, -Steuerungstechnologie und Automatisierungstechnologie, -Energieberatung, -Wasserkraftwerkstechnologie inkl. deren Betreibung b) Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Planungstätigkeit im Elektroinstallationsbereich c) Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Planung von elektronischen Anlagen einschließlich der Softwareprodukte d) Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung gem. den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 07. August 1972 -BGB1. S. 1393 e) Alle den Punkten a-d dienlichen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und die Geschäftsführung an solchen Unternehmen auszuüben sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Freiburg, HRB 371464 (Stand 8. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Maximilian Hänsel | Geschäftsführer(in) | Hannover |
| Carlos Pinto | Geschäftsführer(in) | Idstein |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Freiburg, HRB 371464 (Stand 8. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2022 | Rohergebnis6,8 Mio. €2 | 1.137.906 € | 6.582.303 € | — |
| 2021 | Rohergebnis6,6 Mio. €2 | 1.087.019 € | 7.944.215 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Freiburg, HRB 371464 (Stand 8. September 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 4.079.139 € | 94.9% |
| Abschreibungen | 220.551 € | 5.1% |
| Zinsen u. ä. | 794 € | 0.0% |
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Quelle: Unternehmensregister