Die Gesellschaft betreibt Güterkraftverkehr, Spedition und Lagerei; ausgenommen sind die Spedition von Mineralölprodukten, Motorschutz- und ähnlichen Stoffen sowie deren Entsorgung. Wesentliche Kundensegmente sind Food/Non‑Food/Pharma und Automotive, wobei die Gesellschaft selbst angibt, einen erheblichen Teil des Umsatzes im Automotive-Bereich zu realisieren. Es besteht eine Zweigniederlassung am Baden Airpark, die als Konsolidierungszentrum für die Automobilindustrie dient und dort im Berichtsjahr durchschnittlich 42 Mitarbeiter beschäftigte. Im Geschäftsjahr 2011 erzielte die Gesellschaft ein Rohergebnis von EUR 18.743.928,55 und beschäftigte im Jahresdurchschnitt 183 gewerbliche Mitarbeiter, 77 Angestellte sowie 42 Auszubildende. Fachspedition Karl Dischinger GmbH ist ein Familienunternehmen.
Der Güterkraftverkehr, die Spedition und die Lagerei. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die diesem Hauptzweck zu dienen geeignet sind, insbesondere auch zur Vermittlung von Ladegut und Laderaum. Ausgenommen ist die Spedition von Mineralölprodukten, Motorschutz- und ähnlichen Stoffen und die Entsorgung sowohl derartiger Güter als auch deren Verpackung.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Freiburg, HRB 310105 (Stand 6. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Karlhubert Dischinger | Geschäftsführer(in) | Ehrenkirchen |
| Karlkristian Dischinger | Geschäftsführer(in) | Ehrenkirchen |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Freiburg, HRB 310105 (Stand 6. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2011 | Rohergebnis18,7 Mio. €2 | — | 5.831.503 € | — |
| 2010 | Rohergebnis17,7 Mio. €2 | -108.318 € | 5.653.285 € | — |
| 2009 | — | — | 5.591.623 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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