Die Santeri Capital Advisors GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist auf die Beratung bei Fusionen, Übernahmen und Unternehmensverkäufen spezialisiert. Das Leistungsspektrum umfasst zudem Finanzierungs- und Restrukturierungsberatung sowie die Erstellung von Unternehmensbewertungen und Finanzmarktkommunikation. Die Gesellschaft unterstützt sowohl private als auch börsennotierte Unternehmen bei komplexen Transaktionsszenarien. Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz oder dem Versicherungsaufsichtsgesetz bedürfen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen an privaten und börsennotierten Unternehmen, die Börseneinführungsberatung, die Beratung von Unternehmen hinsichtlich Verschmelzung, Verkauf oder Zukauf von ganzen Unternehmen, Unternehmensteilen und Unternehmensbeteiligungen sowie bei der Strukturierung verschiedener Transaktionsszenarien (Mergers & Akquisitions-Beratung), die Finanzierungs- und Restrukturierungsberatung, das Erstellen von Unternehmensanalysen und Unternehmensbewertungen sowie die Beratung in den Bereichen der Finanzmarktkommunikation. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem Kreditwesengesetz, dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften und dem Versicherungsaufsichtsgesetz genehmigungspflichtig sind. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich sind, mit Ausnahme solcher Geschäfte und Maßnahmen, die dazu führen, dass der Gegenstand des Unternehmens der staatlichen Genehmigung bedürfte.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 96809 (Stand 30. Oktober 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Kurt Becker | Geschäftsführer(in) | Lünen |
| Ralf Grönemeyer | Geschäftsführer(in) | Wiesbaden |
| Alexander Lattmann | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 96809 (Stand 30. Oktober 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2016 | 11.000 € | -13.768 € | 100.963 € | — |
| 2015 | 84.200 € | -36.870 € | 14.500 € | — |
| 2014 | 93.339 € | -20.500 € | 11.200 € | — |
| 2013 | kleine KapG1 | -33.325 € | 14.000 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 96809 (Stand 30. Oktober 2026)
Quelle: Unternehmensregister
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 21.045 € | 100.0% |