Die Carolinum Zahnaerztliches Universitaetsinstitut gemeinnuetzige GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 05. März 2012 gegründet und hat die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main als alleinige Gesellschafterin. Gegenstand ist die Erbringung der Lehrleistung für das Studium Zahnmedizin der JWG‑Universität einschließlich der Durchführung von Weiterbildung und postgradualen Masterstudiengängen (MOI, MED, MDT). Das Institut betreibt die zahnaerztliche Behandlung in der Hochschulambulanz, führt klinische und Grundlagenforschung durch und erbringt unentgeltliche Beratung und Behandlung bedürftiger Personen. Die Finanzierung erfolgt wesentlich über Betriebsmittelzuweisungen des Landes und Zuschüsse der Gesellschafterin sowie weitere Drittmittel und Studiengebühren.
1. Der Betrieb der Forschung und Lehre der Zahnmedizin einschließlich der dazu gehörenden poliklinischen Versorgung wird nach der Übertragung aller dazu gehörenden Rechte und Pflichten durch den Übertragungsvertrag vom 9. Februar 2012 auf die gemeinnützige GmbH im Zusammenwirken mit der Funktionseinheit Zahn- Mund- und Kieferheilkunde des Fachbereichs Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität unter Verwendung des Namens "Carolinum" fortgeführt. Dieses im Rahmen des Hochschulrechts in der Gesamtverantwortung der Universität betriebene Carolinum dient a) der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, b) der Förderung der Wissenschaft und Forschung, c) der Förderung der Berufsbildung. 2. Die vorstehenden Zwecke sollen unter anderem durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden (beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung): -die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden der Zahnheilkunde an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, -die Weiterbildung von approbierten Zahnärzten, -klinische- und Grundlagenforschung im Bereich der Zahnmedizin, -der unentgeltlichen Beratung und Behandlung bedürftiger Personen, soweit ihre Zahnbehandlung nicht anderweitig gewährleistet ist.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 93532 (Stand 25. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Robert Sader | Geschäftsführer(in) | Düsseldorf |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 93532 (Stand 25. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis22,5 Mio. €2 | -1.157.646 € | 17.997.158 € | — |
| 2023 | Rohergebnis21,4 Mio. €2 | -628.806 € | 15.402.877 € | — |
| 2022 | Rohergebnis16,7 Mio. €2 | -1.341.525 € | — | — |
| 2021 | Rohergebnis17,8 Mio. €2 | -1.909.199 € | 10.844.433 € | — |
| 2020 | Rohergebnis14,5 Mio. €2 | 761.595 € | 4.817.089 € | — |
| 2019 | Rohergebnis15,4 Mio. €2 | 338.629 € | 8.100.597 € | — |
| 2018 | Rohergebnis14 Mio. €2 | -36.602 € | 6.363.849 € | — |
| 2017 | 6.580.010 € | -604.259 € | 5.969.069 € | — |
| 2016 | 6.626.961 € | -594.788 € | 3.353.243 € | — |
| 2015 | 6.656.706 € | -698.223 € | 1.751.940 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 93532 (Stand 25. August 2026)
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 16.621.392 € | 93.3% |
| Abschreibungen | 1.192.454 € | 6.7% |
| Zinsen u. ä. | 3.900 € | 0.0% |
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Quelle: Unternehmensregister