Deka Immobilien Investment GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 8633 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1966.
Die Deka Immobilien Investment GmbH ist ein führender Immobilien-Investmentmanager mit Sitz in Deutschland und Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Das Unternehmen betreibt ein ganzheitliches Management eines internationalen Portfolios von knapp 566 Gewerbeimmobilien mit einer Mietfläche von rund 12 Millionen Quadratmetern. Zu den Kernleistungen zählen die Akquise, der Verkauf und das operative Management von Bürogebäuden, Hotels, Einzelhandelszentren und Logistikflächen. Die Anlegerbasis umfasst sowohl private als auch institutionelle Investoren, die über offene Immobilienfonds und weitere Produkte in das Portfolio einsteigen. Differenzierend wirken die explizite Ausrichtung auf nachhaltige Wertschöpfung, hohe Umweltzertifizierungen wie LEED und BREEAM sowie der integrierte Einsatz von Digitalisierungs- und ESG-Tools. Das operative Geschäft ist in 26 Ländern auf fünf Kontinenten verankert und verwaltet ein Immobilienvermögen von rund 50 Milliarden Euro.
(1) die Verwaltung folgender inländischer Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung): 1. Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB, 2. Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§ 260a bis 260d KAGB, 3. Sonstigen Investmentvermögen gemäß §§ 220 bis 224 KAGB, 4. allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, welche ausschließlich in die nachfolgend genannten Vermögensgegenstände investieren, soweit es sich nicht um allgemeine offene inländische Spezial-AIF in der Form von Hedgefonds oder Dach-Hedgefonds handelt: (a) Wertpapiere gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, (b) Geldmarktinstrumente gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, (c) Derivate gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, (d) Bankguthaben gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, (e) Immobilien gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, (f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, (g) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, (h) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann gemäß§ 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB und (i) unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB. 5. offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche ausschließlich in die in der vorstehenden Nr. 4 genannten Vermögensgegenstände investieren, soweit es sich nicht um offene inländische Spezial- AIF mit festen Anlagebedingungen in der Form von Hedgefonds oder Dach-Hedgefonds handelt, und 6. geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß § 285 KAGB, welche ausschließlich in die nachfolgend genannten Vermögensgegenstände investieren, soweit es sich nicht um allgemeine offene inländische Spezial-AIF in der Form von Hedgefonds oder Dach-Hedgefonds handelt: (a) Sachwerte in Form von Immobilien gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, (b) Sachwerte in Form von Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas und Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB, (c) Sachwerte in Form von für die in der vorstehenden Nr. 6 (b) genannten Vermögensgegenständen genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB, (d) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, (e) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Sachwerte gemäß obenstehenden Buchstaben (a) bis (c) und die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, (f) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt und die nur Vermögensgegenstände gemäß Buchstaben (a) bis (i) erwerben dürfen, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, (g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt und die nur Vermögensgegenstände gemäß n Buchstaben (a) bis (i) erwerben dürfen, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, (h) Vermögensgegenstände in Form von Wertpapieren nach § 193 KAGB, Geldmarktinstrumenten nach § 194 KAGB und Bankguthaben nach § 195 KAGB gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, und (i) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB. (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF, die mit den in Absatz 1 genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (3) Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen im Sinne des KAGB: - Verwaltung einzelner in Immobilien angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, sowie die diesbezügliche Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 KAGB, - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 Nr. 1 bis 6 und Nr. 8 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Nr. 1 bis 6 und Nr. 8 des Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KAGB, - Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 KAGB, - sonstige mit den in diesem Absatz und Absatz 1 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 9 KAGB.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Stefan Ciapanna | Geschäftsführer(in) | Frankfurt am Main |
| Johannes Hermanns | Geschäftsführer(in) | Frankfurt am Main |
| Victor Stoltenburg | Geschäftsführer(in) | Oberursel (Taunus) |
| Gesa Wilms | Geschäftsführer(in) | Wiesbaden |
| Esteban de Lope Fend | Geschäftsführer(in) | Frankfurt am Main |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.09.2022 | Änderung des Gegenstands | (1) die Verwaltung folgender inländischer Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung): 1.Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB, 2. Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§ 260a bis 260d KAGB, 3. Sonstigen Investmentvermögen gemäß §§ 220 bis 224 KAGB, 4. allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, welche ausschließlich in die nachfolgend genannten Vermögensgegenstände investieren, soweit es sich nicht um allgemeine offene inländische Spezial-AIF in der Form von Hedgefonds oder Dach-Hedgefonds handelt: (a) Wertpapiere gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, (b) Geldmarktinstrumente gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, (c) Derivate gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, (d) Bankguthaben gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, (e) Immobilien gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, (f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, (g) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, (h) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann gemäß§ 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB und (i) unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB. 5. offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche ausschließlich in die in der vorstehenden Nr. 4 genannten Vermögensgegenstände investieren, soweit es sich nicht um offene inländische SpezialAIF mit festen Anlagebedingungen in der Form von Hedgefonds oder Dach-Hedgefonds handelt, und 6. geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß § 285 KAGB, welche ausschließlich in die nachfolgend genannten Vermögensgegenstände investieren, soweit es sich nicht um allgemeine offene inländische Spezial-AIF in der Form von Hedgefonds oder Dach-Hedgefonds handelt: (a) Sachwerte in Form von Immobilien gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, (b) Sachwerte in Form von Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas und Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB, (c) Sachwerte in Form von für die in der vorstehenden Nr. 6 (b) genannten Vermögensgegenständen genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB, (d) Anteile oder Aktien an ÖPPProjektgesellschaften und InfrastrukturProjektgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, (e) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Sachwerte gemäß obenstehenden Buchstaben (a) bis (c) und die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, (f) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt und die nur Vermögensgegenstände gemäß Buchstaben (a) bis (i) erwerben dürfen, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, (g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt und die nur Vermögensgegenstände gemäß n Buchstaben (a) bis (i) erwerben dürfen, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, (h) Vermögensgegenstände in Form von Wertpapieren nach § 193 KAGB, Geldmarktinstrumenten nach § 194 KAGB und Bankguthaben nach § 195 KAGB gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, und (i) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB. (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF, die mit den in Absatz 1 genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (3) Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen im Sinne des KAGB: - Verwaltung einzelner in Immobilien angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, sowie die diesbezügliche Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 KAGB, -die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 Nr. 1 bis 6 und Nr. 8 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Nr. 1 bis 6 und Nr. 8 des Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KAGB, -Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 KAGB, -sonstige mit den in diesem Absatz und Absatz 1 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 9 KAGB. |
| 12.09.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 22.08.2022 | Änderung der Geschäftsanschrift | Lyoner Straße 13, 60528 Frankfurt am Main |
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| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | — | — | 1.115 € | — |
| 2023 | — | — | 1.070 € | — |
| 2022 | — | — | 2.996 € | — |
| 2021 | — | — | 1.884 € | — |
| 2020 | — | — | 1.884 € | — |
| 2019 | — | — | 2.175 € | — |
| 2018 | — | — | 4.563 € | — |
| 2017 | — | — | 95.008.416 € | — |
| 2016 | — | — | 55.803.147 € | — |
| 2015 | — | — | 58.221.844 € | — |
| 2014 | — | — | 66.736.347 € | — |
| 2013 | — | — | 1.847 € | — |
| 2012 | — | — | 64.895.296 € | — |
| 2011 | — | — | 64.754.198 € | — |
| 2010 | — | — | 66.712.111 € | — |
| 2009 | — | — | 75.542.967 € | — |
| 2008 | — | — | 88.935.395 € | — |
| 2007 | — | — | 75.805.703 € | — |
| 2006 | — | — | 78.523.306 € | — |
| 2005 | — | — | 58.633.445 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 85.825.904 € | 100.0% |
| Zinsen u. ä. | 6.736 € | 0.0% |
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