Die Gesellschaft verfolgt den Zweck der Förderung von Bildung und Erziehung im Sinne des § 52 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird insbesondere erfüllt durch: a. die Errichtung und den Betrieb von deutsch- und englischsprachigen, bilingualen Grundschulen, deren Anerkennung als Ersatzschulen nach §§ 170 ff. des Hessischen Schulgesetzes in Verbindung mit Artikel 7 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder als Ergänzungs-schulen nach §§ 175 ff. des Hessischen Schulgesetzes in Verbindung mit Artikel 7 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland angestrebt wird; b. die Errichtung und den Betrieb von deutsch- und englischsprachigen, bi-lingualen Kindergärten und Horten, die der Vorbereitung auf die bilingualen Grundschulen unter § 2 (1) a. dienen soll; c. die Errichtung und den Betrieb von deutsch- und englischsprachigen, bilingualen weiterführenden Schulen mittels Sekundarstufen I und Sekundarstufen II (mit dem angestrebten Schulabschluß der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und gegebenenfalls auch des Internationalen Baccalaureats) deren Anerkennung als Ersatzschulen nach §§ 170 ff. des Hessischen Schulgesetzes in Verbindung mit Artikel 7 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder als Ergänzungsschulen nach §§ 175 ff. des Hessischen Schulgesetzes in Verbindung mit Artikel 7 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland angestrebt wird; d. das Bereitstellen sonstiger Bildungs- und Fortbildungsangebote unter Wahrung der Gemeinnützigkeit nach § 3 der Satzung.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
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| Peter Ferres | Geschäftsführer(in) | Alter 66 | London, Großbritannien |
| Name | Aktualisiert am | |
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