Die Erbringung des E-Geldgeschäfts im Sinne des § 11 Zahlungsdienstaufsichtsgesetz in der ab 13. Januar 2018 geltenden Fassung, nebst der Erbringung von Zahlungsdiensten und anderen Geschäftstätigkeiten als der Ausgabe von E-Geld im Rahmen der geltenden gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Rechtsvorschiften sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen gem. § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jens Gebhardt | Geschäftsführer(in) | Lorsch |
| Christian Marra | Geschäftsführer(in) | Krefeld |
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