Die Frankfurter Rundschau GmbH ist als Verlag für die Herausgabe und den Vertrieb der Tageszeitung „Frankfurter Rundschau“ sowie digitaler Medien verantwortlich. Das Unternehmen ist der Präambel der Karl-Gerold-Stiftung verpflichtet und agiert als unabhängige, links-liberale Publikationsinstanz. Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 24 Mitarbeiter. Die Bilanzsumme stieg im Berichtsjahr auf 5,40 Millionen Euro an.
Die Redaktion, der Verlag, die Herausgabe und der Vertrieb von gedruckten und elektronischen Presseerzeugnissen sowie digitalen Medien, insbesondere der Tageszeitung "Frankfurter Rundschau". Die Gesellschaft ist der Präambel der Verfassung der Karl-Gerold-Stiftung verpflichtet. Die Gesellschaft stellt insbesondere sicher, dass die "Frankfurter Rundschau" eine unabhängige, politisch engagierte, links-liberale Tageszeitung ist und bleibt, verpflichtet dem Geist des Grundgesetzes und den Menschenrechten und ständig eintretend für das unbedingte Prinzip der Demokratie und für die soziale Gerechtigkeit. Demgemäß sind die vom Unternehmen verlegten und/oder herausgegebenen Publikationen in voller Unabhängigkeit von Regierungen, Parteien, Konfessionen und Interessengruppen zu gestalten. In den Anstellungsverträgen der Redakteure ist die verlegerische Haltung im Sinne von Satz 1 dieses Absatzes festzuhalten.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 36224 (Stand 22. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Max Rempel | Geschäftsführer(in) | Gießen |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 36224 (Stand 22. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | — | — | 5.401.208 € | — |
| 2023 | — | — | 3.894.675 € | — |
| 2022 | — | — | 4.063.865 € | — |
| 2021 | — | — | 5.573.702 € | — |
| 2020 | Rohergebnis21,6 Mio. €2 | 3.383.246 € | 4.808.630 € | — |
| 2019 | Rohergebnis20,6 Mio. €2 | 1.696.958 € | 6.555.532 € | — |
| 2018 | 7.883.060 € | 181.148 € | 8.804.577 € | — |
| 2017 | 32.562.483 € | 942.698 € | 9.370.253 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 36224 (Stand 22. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 3.027.132 € | 70.1% |
| Abschreibungen | 1.276.414 € | 29.6% |
| Zinsen u. ä. | 14.320 € | 0.3% |
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Quelle: Unternehmensregister