Verfolgung mildtätiger Zwecke durch Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 Ziff. 1 Abgabenordnung (AO), insbesondere durch Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung. Die Eingliederungshilfe umfasst die Bereiche "Arbeit", "Wohnen" und "Freizeit" mit dem Ziel, behinderten Menschen eine aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die gemeinnützige Förderung der Wohlfahrtspflege. Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von Arbeitsangeboten in den Grenzen des § 68 Nr.3 AO, Wohnangeboten und ambulanten Angeboten für behinderte Menschen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Andreas Schadt | Geschäftsführer(in) | Frankfurt am Main |
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