Die International Chemical Investors RE VIII GmbH konzentriert sich auf den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien sowie Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Das Unternehmen ist zudem berechtigt, Wertpapiere, Lizenzen und Forderungen zu verwalten sowie Tochtergesellschaften durch Kredite oder Garantien finanziell zu unterstützen. Als Teil der ICI Group wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der ICI Holding SE einbezogen. Die Geschäftstätigkeit umfasst keine genehmigungspflichtigen Bank- oder Kapitalanlagengeschäfte gemäß KWG oder Kapitalanlagengesetz.
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien und die Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie damit zusammenhängende Geschäfte. Die Gesellschaft kann weiterhin Beteiligungen an Wertpapieren, Verbindlichkeiten, Schuldforderungen, Scheinen, Lizenzen, Namensrechten und anderen Werten aller Art erwerben und die Verwaltung und Verwertung ihres Wertpapierbestandes vornehmen. Die Gesellschaft kann sich an der Gründung und Entwicklung jeder finanziellen, industriellen oder kommerziellen Gesellschaft beteiligen und ihnen alle Mithilfe geben, sei es durch Kredite, Garantien, oder auf andere Art und Weise. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft kann, vorbehaltlich der in diesem Gesellschaftsvertrag oder in anderen Dokumenten enthaltenen Beschränkungen, in jeder Form Kredite aufnehmen, und kann Garantien und Sicherheiten zur Besicherung ihrer Verpflichtungen oder der Verpflichtungen ihrer Tochtergesellschaften begeben. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem KWG oder dem Kapitalanlagengesetz genehmigungspflichtig sind. Es bedarf zur Aufnahme von (i) Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, oder (ii) Krediten oder der Stellung von Garantien und Sicherheiten zugunsten von Unternehmen außerhalb der Beteiligungen der ICI Holding SE, welche aber unter der Kontrolle derselben wirtschaftlich Berechtigten wie die Gesellschaft stehen, neben einer regulatorischen Prüfung eines Gesellschafterbeschlusses. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Beherrschungs-, Gewinnabführungs- und Betriebsführungsverträge abzuschließen. Die Gesellschaft ist so zu führen, dass die geltenden Gesetze beachtet werden.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 133263 (Stand 1. November 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christian Bremer | Geschäftsführer(in) | Schlüchtern |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 133263 (Stand 1. November 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 205.877 € | 72.196 € | 2.673.001 € | — |
| 2023 | kleine KapG1 | -398 € | 24.802 € | 0 |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 133263 (Stand 1. November 2026)
Quelle: Unternehmensregister
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 23.696 € | 54.5% |
| Zinsen u. ä. | 19.820 € | 45.5% |