Die kultur-, migrations- und diversitätssensible Förderung der Bildung und Erziehung, sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten und die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder wirtschaftlich hilfsbedürftig i.S.v. § 53 Nr. 2 AO sind (mildtätige Zwecke). Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Einrichtungen zur interkulturellen und integrativen Tätigkeit in Familien, für Einzelpersonen, Paare, Kinder und Jugendliche (insbesondere Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung, zur ambulanten Jugendhilfe, zur teil- und vollstationären Jugendhilfe, zur Unterstützung von Familien, zur Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe in der Schule, zur pädagogischen Schulentwicklung sowie psychosoziale Zentren und vergleichbaren Einrichtungen). Dies betrifft vorrangig die Felder von Beratung, psychosozialer Versorgung, Erziehung, Begegnung, Qualifizierung und Bildung. Wichtige Mittel, dies zu erreichen, sind die gezielte Auseinandersetzung mit Stereotypen, Ausgrenzung und Diskriminierung jeder Art und die Förderung von vorurteilsbewusster Selbstreflexion innerhalb der gesamten Organisation. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Einrichtungen zu interkulturellen und integrativen Tätigkeiten in Familien, für Einzelpersonen, Paare, Kinder und Jugendliche.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Karsten Althaus | Geschäftsführer(in) | Obertshausen |
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