Die Union Investment Institutional GmbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, die sich auf die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen sowie die Erbringung von Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung spezialisiert hat. Das Unternehmen bietet ein breites Spektrum an Spezialfonds und Publikumsfonds für institutionelle Anleger wie Banken, Versicherungen und Industrieunternehmen an. Mit einem verwalteten Gesamtvermögen von rund 127,8 Mrd. Euro agiert die Gesellschaft als spezialisierter Dienstleister innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Der regionale Schwerpunkt liegt auf dem deutschen Markt, ergänzt durch selektive Aktivitäten im europäischen Ausland.
(1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind dabei folgende offene Investmentvermögen: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 bis 212 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die in Vermögensgegenstände i.S.d. § 284 Abs. 2 Nr. 2 a), b), c), d), g) und i) investieren, e) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - die für Rechnung dieser Sondervermögen in Vermögensgegenstände i.S.d. § 284 Abs. 2 Nr. 2 a), b), c), d), g) und i) investieren, f) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW und EU-AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Daneben kann die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, c) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, d) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), e) Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), f) Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf ferner Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Klaus Bollmann | Geschäftsführer(in) | Frankfurt am Main |
| Nicolas Freyer | Geschäftsführer(in) | Frankfurt am Main |
| Bernhard Kraus | Geschäftsführer(in) | Marktredwitz |
| Harald Rieger | Geschäftsführer(in) | Frankfurt am Main |
| Carola Schroeder | Geschäftsführer(in) | Stuttgart |
| Leif Schönstedt | Geschäftsführer(in) | Wiesbaden |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | — | -1.600.000 € | 273.000.000 € | 361 |
| 2023 | — | -1.200.000 € | 244.400.000 € | 364 |
| 2022 | — | -100.000 € | 226.400.000 € | 360 |
| 2021 | — | -100.000 € | 253.900.000 € | 348 |
| 2020 | — | -100.000 € | 188.500.000 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 71.300.000 € | 97.5% |
| Abschreibungen | 1.800.000 € | 2.5% |
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