Die Wahrnehmung der dem Kreis Schleswig-Flensburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.12.2012 (KrWG) und weiteren Gesetzen und Verordnungen obliegenden Aufgaben der Sammlung, Transport, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Abfallentsorgungsdienstleistungen. Mit deren Durchführung wurde die ASF vom Kreis nach § 22 KrWG beauftragt. Der Gesellschaftszweck umfasst zudem die Wahrnehmung der Aufgaben, die der ASF durch den Bescheid des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 25.11.2004, zuletzt aktualisiert durch Bescheid vom 02.09.2011 nach § 16 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27.09.1994 (KrW-AbfG) übertragen wurde. Trotz der Aufhebung des KrW/AbfG durch Artikel 6 Abs. 1 Gesetz vom 24.02.2012 zum Ablauf des 31.05.2012 gilt die Pflichtenübertragung gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 des seit dem 01.06.2012 geltenden KrWG fort. Ferner gehören dazu auch alle Geschäfte, die der Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes dienen, sowie alle Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung, die nicht vom Kreis selbst wahrgenommen werden müssen. Die ASF kann ferner sonstige im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung stehende Dienstleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg erbringen (wie z. B. Leistungen nach dem Verpackungsgesetz).
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Lutz Döring | Geschäftsführer(in) | Alter 52 | Kiel |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 18.11.2020 | Änderung des Gegenstands | Die Wahrnehmung der dem Kreis Schleswig-Flensburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.12.2012 (KrWG) und weiteren Gesetzen und Verordnungen obliegenden Aufgaben der Sammlung, Transport, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Abfallentsorgungsdienstleistungen. Mit deren Durchführung wurde die ASF vom Kreis nach § 22 KrWG beauftragt. Der Gesellschaftszweck umfasst zudem die Wahrnehmung der Aufgaben, die der ASF durch den Bescheid des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 25.11.2004, zuletzt aktualisiert durch Bescheid vom 02.09.2011 nach § 16 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27.09.1994 (KrWAbfG) übertragen wurde. Trotz der Aufhebung des KrW/AbfG durch Artikel 6 Abs. 1 Gesetz vom 24.02.2012 zum Ablauf des 31.05.2012 gilt die Pflichtenübertragung gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 des seit dem 01.06.2012 geltenden KrWG fort. Ferner gehören dazu auch alle Geschäfte, die der Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes dienen, sowie alle Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung, die nicht vom Kreis selbst wahrgenommen werden müssen. Die ASF kann ferner sonstige im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung stehende Dienstleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg erbringen (wie z. B. Leistungen nach dem Verpackungsgesetz). |
| 04.11.2016 | Änderung der Geschäftsanschrift | Lollfuß 83, 24837 Schleswig |
| 19.08.2010 | Firmennamensänderung | Abfallwirtschaft Schleswig Flensburg GmbH |
| 19.08.2010 | Änderung des Gegenstands | Die Wahrnehmung der dem Kreis Schleswig- Flensburg als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger nach § 15 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ AbfG) und weiteren Gesetzen und Verordnungen obliegenden Aufgaben der Sammlung, Transport, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Abfallentsorgungsdienstleistungen. Dieser Gesellschaftszweck umfasst auch die eigenständige Wahrnehmung der Gesellschaft im Zuge einer so genannten Pflichtenübertragung nach § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG übertragener Aufgaben öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Ferner gehören dazu auch alle Geschäfte, die der Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes dienen, sowie alle Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung, die nicht vom Kreis selbst wahrgenommen werden müssen. Die ASF kann ferner sonstige im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung stehende Dienstleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg erbringen (wie z. B. Leistungen nach der Verpackungsverordnung). |
| 30.04.2010 | Geschäftsanschrift eingetragen | Lollfuß 67, 24837 Schleswig |
| 18.07.2005 | Firmenname eingetragen | Abfallwirtschaftsgesellschaft Schleswig - Flensburg mbH |
| 18.07.2005 | Sitz eingetragen | Schleswig |
| 18.07.2005 | Rechtsform eingetragen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 18.07.2005 | Gegenstand eingetragen | Die Gesellschaft nimmt im Auftrage des Kreises Schleswig-Flensburg die Aufgaben wahr, die diesem aufgrund der Abfallgesetze als zuständigem Aufgabenträger obliegen. Dazu gehören alle Geschäfte, die der Umsetzung des Abfallwirtschaftsprogrammes dienen sowie alle Verwaltungsaufgaben, die nicht vom Kreis selbst wahrgenommen werden müssen. Sie kann andere mit der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung zusammenhängende Verwertungs- und Entsorgungsleistungen erbringen (wie z.B. Leistungen nach der Verpackungsordnung). Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die der Erreichung oder Förderung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderer Unternehmen bedienen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen. |
| Name | Aktualisiert am | |
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