Die Unterstützungskasse der SAW Schleswiger Asphaltsplitt-Werke GmbH dient ausschließlich der freiwilligen Unterstützung von Betriebsangehörigen und ehemaligen Mitarbeitern der SAW Schleswiger Asphaltsplitt-Werke GmbH & Co. KG sowie deren Tochtergesellschaften. Der Leistungszweck umfasst die Absicherung im Alter, bei Invalidität, im Todesfall sowie in weiteren Fällen der Hilfsbedürftigkeit. Die Gesellschaft ist steuerlich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit und gehört zum Konsolidierungskreis der dänischen Arkil Holding A/S. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist laut Satzung ausdrücklich ausgeschlossen.
Ausschließlicher und unabänderlicher Zweck der Gesellschaft ist die freiwillige einmalige, wiederkehrende oder laufende Unterstützung von Betriebsangehörigen oder ehemaligen Betriebsangehörigen der SAW Schleswiger Asphaltsplitt-Werke GmbH & Co. KG und deren hundertprozentigen Tochtergesellschaften sowie deren Angehörigen im Alter, bei Sterbefällen, bei Invalidität und bei weiteren Fällen der Hilfsbedürftigkeit nach Maßgabe dieser Satzung und des Leistungsplanes der Gesellschaft. Zu den Betriebsangehörigen gehören neben den Arbeitnehmern auch die Personen, die in einem arbeitnehmerählichen Verhältnis zur SAW Schleswiger Asphaltsplitt-Werke GmbH & Co.KG stehen oder gestanden haben (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), und die tätigen Gesellschafter sowie deren Angehörige. Die Leistungsempfänger dürfen sich jedoch nicht in der Mehrzahl aus den Gesellschaftern oder deren Angehörigen zusammensetzen. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Guido Tatge | Geschäftsführer(in) | Bückeburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 29.08.2011 | Geschäftsanschrift eingetragen | Gottorfstr. 4, 24837 Schleswig |
| 24.06.2005 | Änderung des Gegenstands | Ausschließlicher und unabänderlicher Zweck der Gesellschaft ist die freiwillige einmalige, wiederkehrende oder laufende Unterstützung von Betriebsangehörigen oder ehemaligen Betriebsangehörigen der SAW Schleswiger Asphaltsplitt-Werke GmbH & Co. KG und deren hundertprozentigen Tochtergesellschaften sowie deren Angehörigen im Alter, bei Sterbefällen, bei Invalidität und bei weiteren Fällen der Hilfsbedürftigkeit nach Maßgabe dieser Satzung und des Leistungsplanes der Gesellschaft. Zu den Betriebsangehörigen gehören neben den Arbeitnehmern auch die Personen, die in einem arbeitnehmerählichen Verhältnis zur SAW Schleswiger Asphaltsplitt-Werke GmbH & Co.KG stehen oder gestanden haben (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), und die tätigen Gesellschafter sowie deren Angehörige. Die Leistungsempfänger dürfen sich jedoch nicht in der Mehrzahl aus den Gesellschaftern oder deren Angehörigen zusammensetzen. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen. |
| 24.06.2005 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 09.06.2005 | Stammkapital festgesetzt | — | 26.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2011 | — | -324.930 € | 103.488 € | — |
| 2010 | — | 7.946 € | 112.477 € | — |
| 2009 | — | -22.716 € | 113.809 € | — |
| 2008 | — | — | 134.797 € | — |
| 2007 | — | -20.274 € | 218.197 € | — |
| 2006 | — | 5.653 € | 215.008 € | — |
| 2005 | — | — | 218.812 € | — |
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