(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Bildung, Erziehung und des Umweltschutzes, insbesondere auf dem Gebiet der Ver- und Entsorgung (einschließlich Abwasserbehandlung) sowie Kreislaufwirtschaft bezüglich Abfällen und Reststoffen. (2) Der Zweck wird verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb der im Eigentum der Gesellschaft stehenden Bildungsstätten mit Internat. In diesem Rahmen hat die Gesellschaft folgende Aufgaben: 1. die überbetriebliche Ausbildung in den umwelttechnischen Ausbildungsberufen Umwelttechnologe/Umwelttechnolog in, 2. die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen Umwelttechnologe/Umwelttechnologin, 3. die Fortbildung zum Meister/zur Meisterin in der Ver- und Entsorgung, 4. die Durchführung von oder Beteiligung an Forschungsvorhaben zur Entwicklung, Weiterentwicklung und Erprobung von Berufs- und Tätigkeitsfeldern für Unternehmen und Institutionen mit Aufgaben im Umweltschutz. Die Forschungsergebnisse werden der Allgemeinheit in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt. 5. die Weiterbildung auf dem Gebiet der Altsanierung und des Bodenschutzes, 6. die Weiterbildung in der Ver- und Entsorgungswirtschaft sowie im Umwelt- und Klimaschutz, 7. die unmittelbare Förderung des Umweltschutzes durch Informationstätigkeit sowie die Durchführung und Organisation oder Unterstützung von Veranstaltungen, 8. die Förderung des wissenschaftlichen Austausches und des Transfers von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen in die betriebliche Praxis durch Publikationen und insbesondere durch geeignete Veranstaltungen sowie Tagungen oder Kolloquien, 9. die Nutzungsüberlassung der Einrichtungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke (§ 58 Nr. 4 Abgabenordnung). (3) Die Einrichtungen stehen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern offen, jedoch haben solche aus Nordrhein-Westfalen Vorrang. Die Bildungsveranstaltungen des BEW können auch an anderen Orten stattfinden. (4) Soweit es die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks erfordert und die Unmittelbarkeit der Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke es zulässt, ist eine Kooperation mit Dritten möglich. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter darf keine Gewinnanteile und in seiner Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. (7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Nicole Hagemann-Marré | Geschäftsführer(in) | Alter 55 | Düsseldorf |