Das Elisabeth-Krankenhaus Essen ist ein Krankenhaus der Regelversorgung mit 531 Betten, das als erste Klinik der Stadt Essen im Jahr 1844 gegründet wurde. Die Gesellschaft betreibt medizinische Leistungsschwerpunkte in der Maximalversorgung, insbesondere in der Kardiologie, Gastroenterologie, Nephrologie sowie der Frauen- und Kinderheilkunde. Als Teil des Contilia-Konzerns ist das Haus in ein Netzwerk aus ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen eingebunden. Die Einrichtung fungiert zudem als akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Duisburg-Essen und bildet medizinisches Fachpersonal aus.
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie der Berufsbildung. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist ferner die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch den Betrieb von katholischen Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren und sonstigen Pflege- und Betreuungseinrichtungen, insbesondere der Betrieb des Elisabeth-Krankenhauses in Essen. (2) Krankenhäuser der Gesellschaft dienen der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung sowie der Pflege, Versorgung und seelsorglichen Begleitung von Kranken und Wöchnerinnen, außerdem den Aufgaben, die sich aus der Gesundheitsberatung und -vorsorge sowie aus der Trägerschaft von Ausbildungsstätten ergeben. Sie werden in Übereinstimmung mit der vom Bischof von Essen erlassenen Grundordnung für katholische Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung betrieben. (3) Die Pflege- und Betreuungseinrichtungen dienen der Aufnahme, Betreuung, Pflege, Versorgung und seelsorglichen Begleitung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie der Trägerschaft von Ausbildungsstätten. (4) Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht insbesondere durch - die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, vor allem an die Gesellschaften des Contilia-Verbunds. Dies erfolgt durch Verbringungs- und Transportleistungen, konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung (Pflegepool), Personalbereitstellungen, Materialweitergaben, Medizinprodukteaufbereitung, Vermietungen, Weiterberechnung von Sachkosten, Finanzierungsdienstleistungen und pauschale Verwaltungsdienstleistungen. In Anspruch genommen werden von Unternehmen des Contilia-Verbunds Verwaltungs- und Servicedienstleistungen sowie Personalgestellungen und Anmietungen aller Art, - die Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO in Form von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen sowie Personalgestellungen und Anmietungen aller Art, - das Halten und Verwalten von Beteiligungen an steuergünstigen Kapitalgesellschaften im Sinne von § 57 Abs. 4 AO. (5) Die Gesellschaft ist Mitglied des Caritasverbandes für das Bistum Essen e. V. Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, die Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sowie das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) nebst den dazu jeweils ergangenen Ausführungsbestimmungen finden in ihrer jeweiligen im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Essen veröffentlichten Fassung Anwendung. Ebenfalls zur Anwendung kommen die Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen. (6) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. (7) Die Gesellschaft kann auch als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden und Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts beschaffen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58 a AO. (8) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind, insbesondere ist sie berechtigt, sich an Gesellschaften mit einem vergleichbaren Gesellschaftszweck zu beteiligen, solche Gesellschaften zu gründen oder zu erwerben
Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe von KI erstellt. Siehe unseren Hinweis zur Datenqualität. Fehler melden?
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Essen, HRB 19644 (Stand 26. September 2026)
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Essen, HRB 19644 (Stand 26. September 2026)
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Essen, HRB 19644 (Stand 26. September 2026)
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Essen, HRB 19644 (Stand 26. September 2026)
Quelle: Unternehmensregister
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.