(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie der Berufsbildung. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist ferner die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch den Betrieb von katholischen Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren und sonstigen Pflege- und Betreuungseinrichtungen, insbesondere der Betrieb des Elisabeth-Krankenhauses in Essen. (2) Krankenhäuser der Gesellschaft dienen der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung sowie der Pflege, Versorgung und seelsorglichen Begleitung von Kranken und Wöchnerinnen, außerdem den Aufgaben, die sich aus der Gesundheitsberatung und -vorsorge sowie aus der Trägerschaft von Ausbildungsstätten ergeben. Sie werden in Übereinstimmung mit der vom Bischof von Essen erlassenen Grundordnung für katholische Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung betrieben. (3) Die Pflege- und Betreuungseinrichtungen dienen der Aufnahme, Betreuung, Pflege, Versorgung und seelsorglichen Begleitung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie der Trägerschaft von Ausbildungsstätten. (4) Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht insbesondere durch - die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, vor allem an die Gesellschaften des Contilia-Verbunds. Dies erfolgt durch Verbringungs- und Transportleistungen, konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung (Pflegepool), Personalbereitstellungen, Materialweitergaben, Medizinprodukteaufbereitung, Vermietungen, Weiterberechnung von Sachkosten, Finanzierungsdienstleistungen und pauschale Verwaltungsdienstleistungen. In Anspruch genommen werden von Unternehmen des Contilia-Verbunds Verwaltungs- und Servicedienstleistungen sowie Personalgestellungen und Anmietungen aller Art, - die Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO in Form von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen sowie Personalgestellungen und Anmietungen aller Art, - das Halten und Verwalten von Beteiligungen an steuergünstigen Kapitalgesellschaften im Sinne von § 57 Abs. 4 AO. (5) Die Gesellschaft ist Mitglied des Caritasverbandes für das Bistum Essen e. V. Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, die Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sowie das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) nebst den dazu jeweils ergangenen Ausführungsbestimmungen finden in ihrer jeweiligen im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Essen veröffentlichten Fassung Anwendung. Ebenfalls zur Anwendung kommen die Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen. (6) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. (7) Die Gesellschaft kann auch als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden und Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts beschaffen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58 a AO. (8) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind, insbesondere ist sie berechtigt, sich an Gesellschaften mit einem vergleichbaren Gesellschaftszweck zu beteiligen, solche Gesellschaften zu gründen oder zu erwerben
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Peter Berlin | Geschäftsführer(in) | Brühl |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 18.12.2025 | Änderung des Gegenstands | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie der Berufsbildung. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist ferner die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch den Betrieb von katholischen Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren und sonstigen Pflegeund Betreuungseinrichtungen, insbesondere der Betrieb des ElisabethKrankenhauses in Essen. (2) Krankenhäuser der Gesellschaft dienen der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung sowie der Pflege, Versorgung und seelsorglichen Begleitung von Kranken und Wöchnerinnen, außerdem den Aufgaben, die sich aus der Gesundheitsberatung und -vorsorge sowie aus der Trägerschaft von Ausbildungsstätten ergeben. Sie werden in Übereinstimmung mit der vom Bischof von Essen erlassenen Grundordnung für katholische Krankenhäuser in NordrheinWestfalen in der jeweils gültigen Fassung betrieben. (3) Die Pflege- und Betreuungseinrichtungen dienen der Aufnahme, Betreuung, Pflege, Versorgung und seelsorglichen Begleitung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie der Trägerschaft von Ausbildungsstätten. (4) Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht insbesondere durch - die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, vor allem an die Gesellschaften des Contilia-Verbunds. Dies erfolgt durch Verbringungs- und Transportleistungen, konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung (Pflegepool), Personalbereitstellungen, Materialweitergaben, Medizinprodukteaufbereitung, Vermietungen, Weiterberechnung von Sachkosten, Finanzierungsdienstleistungen und pauschale Verwaltungsdienstleistungen. In Anspruch genommen werden von Unternehmen des Contilia-Verbunds Verwaltungs- und Servicedienstleistungen sowie Personalgestellungen und Anmietungen aller Art, - die Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO in Form von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen sowie Personalgestellungen und Anmietungen aller Art, - das Halten und Verwalten von Beteiligungen an steuergünstigen Kapitalgesellschaften im Sinne von § 57 Abs. 4 AO. (5) Die Gesellschaft ist Mitglied des Caritasverbandes für das Bistum Essen e. V. Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, die Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sowie das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) nebst den dazu jeweils ergangenen Ausführungsbestimmungen finden in ihrer jeweiligen im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Essen veröffentlichten Fassung Anwendung. Ebenfalls zur Anwendung kommen die Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen. (6) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. (7) Die Gesellschaft kann auch als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden und Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts beschaffen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58 a AO. (8) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind, insbesondere ist sie berechtigt, sich an Gesellschaften mit einem vergleichbaren Gesellschaftszweck zu beteiligen, solche Gesellschaften zu gründen oder zu erwerben |
| 29.12.2021 | Änderung des Gegenstands | (1) Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Berufsbildung. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch den Betrieb von katholischen Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren und sonstigen Pflegeund Betreuungseinrichtungen, insbesondere der Betrieb des ElisabethKrankenhauses in Essen. (2) Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht insbesondere durch -Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch Verbringungs- und Transportleistungen, konzerninterne Arbeitnehmerüberlassungen (Pflegepool), Materialweitergaben vor allem an mit der Gesellschaft verbundene Körperschaften, insbesondere die Contilia GmbH, die Katholische Kliniken Ruhrhalbinsel gGmbH, die St. MarienHospital Mülheim an der Ruhr GmbH, die Katholisches Klinikum Essen GmbH, die Contilia Pflege und Betreuung GmbH, St. Laurentius Seniorenwerk GmbH, MVZ Contilia GmbH, Contilia Therapie und Reha GmbH, die Contilia Technik und Bau gGmbH und die Medizinisches Versorgungszentrum für Labormedizin und Mikrobiologie Ruhr GmbH sowie den nicht mit der Körperschaft verbundene Barmherzige Schwestern von der heiligen Elisabeth e.V. -die Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, insbesondere durch Geschäftsführungs-, Management-, Führungs-, Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen für die Zweckbetriebe anderer steuerbegünstigter Körperschaften und durch die Zurverfügungstellung von Grundvermögen von der Contilia GmbH, Verbringungsleistungen und Transportdienstleistungen, medizinische Personalgestellung, Miete und Verwaltungsdienstleistungen vor allem von der Katholische Kliniken Ruhrhalbinsel gGmbH, Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen von der St. Marien-Hospital Mülheim an der Ruhr GmbH, Gesundheitsschulungen, Personalgestellung von medizinischem und ärztlichem Fachpersonal von der Katholisches Klinikum Essen GmbH, Therapieleistungen und Impfstoffweitergabe von der Contilia Therapie und Reha GmbH, Stromweitergabe, Müllentsorgung, Bettenund Stationsaufbereitung, Reinigungsdienstleistungen einschließlich medizinisch erforderliche Reinigungen und Desinfektionen von der per Se Dienstleistungen GmbH, Besetzung und die Fahrdienste der Notfallpraxis, Verwaltungsdienstleistungen und Leistungen aus dem Bereich Medizintechnik und Betriebstechnik von der Contilia Technik und Bau gGmbH, Leistungen aus dem Bereich Arbeits- und Labormedizin, Zurverfügungstellung von Dozenten durch die Medizinisches Versorgungszentrum für Labormedizin und Mikrobiologie Ruhr GmbH. (3) Krankenhäuser der Gesellschaft dienen der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung sowie der Pflege, Versorgung und seelsorglichen Begleitung von Kranken und Wöchnerinnen, außerdem den Aufgaben, die sich aus der Gesundheitsberatung und -vorsorge sowie aus der Trägerschaft von Ausbildungsstätten ergeben. Sie werden in Übereinstimmung mit der vom Bischof von Essen erlassenen Grundordnung für katholische Krankenhäuser in NordrheinWestfalen in der jeweils gültigen Fassung betrieben. (4) Die Pflege- und Betreuungseinrichtungen dienen der Aufnahme, Betreuung, Pflege, Versorgung und seelsorglichen Begleitung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie der Trägerschaft von Ausbildungsstätten. (5) Die Gesellschaft ist Mitglied des Caritasverbandes für das Bistum Essen e. V. (6) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind, insbesondere ist sie berechtigt, sich an Gesellschaften mit einem vergleichbaren Gesellschaftszweck zu beteiligen, solche Gesel schaften zu gründen oder zu erwerben. |
| 25.08.2016 | Sitzverlegung | Nach Änderung nunmehr |
Bitte melden Sie sich an, um diesen Inhalt zu sehen.
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.