Die ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbH erbringt steuerberatende Dienstleistungen einschließlich der Beratung und Vertretung in Steuersachen, der Unterstützung bei steuerlichen Pflichten sowie der Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten. Das Leistungsspektrum umfasst zudem betriebswirtschaftliche Prüfungen, Existenzgründungsberatung, wirtschaftliche Gesamtkonsultationen und treuhänderische Tätigkeiten, wobei Geschäfte im Bereich der Wertpapierbeschaffung, -verwaltung und Kapitalanlagegesellschaften explizit ausgeschlossen sind.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Klaus Brockmann | Geschäftsführer(in) | Essen |
| Christian Fiedler | Geschäftsführer(in) | Willich |
| Alexander Hardacker | Geschäftsführer(in) | Oberhausen |
| Nadine Kleinsteinberg | Geschäftsführer(in) | Schermbeck |
| Michael Lüders | Geschäftsführer(in) | Bottrop |
| Thomas Müller | Geschäftsführer(in) | Mülheim an der Ruhr |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 23.11.2009 | Geschäftsanschrift eingetragen | Wiesenstr. 55-57, 45128 Essen |
| 29.05.2008 | Firmennamensänderung | ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbH |
| 29.05.2008 | Änderung des Gegenstands | Die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tatigkeiten gern. § 33 i.Vm. § 57 Abs. 3 StBerG und zwar insbesondere: - die Beratung und Vertretung in Steuersachen; - die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; - die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig: - die Existenzgründungsberatung; - die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; - die gutachterliche Tätigkeit - sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten - und die treuhänderische Tätigkeit, Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschafte. |
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