Die Gesellschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung und zur selbstlosen Unterstützung hilfsbedürftiger Personen gemäß Satzung. Sie ist Trägerin von 24 Tageseinrichtungen für Kinder in Essen, in denen insgesamt 1.660 Kinder – davon 381 unter drei Jahren – überwiegend ganztägig betreut werden. Seit 15 Jahren betreibt die Gesellschaft zudem Kindertagespflege; dieser Bereich ist vertraglich zu 100 % durch die Stadt Essen refinanziert und ermöglicht 10 Vollzeitstellen in der Fachberatung sowie refinanzierte Leitungs- und Verwaltungsanteile (0,81; 1,08; 1,08 Stellen). Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch öffentliche Förderungen: das Land NRW gewährt 92,2 % der förderfähigen Personal- und Sachkosten und die Stadt Essen leistet zusätzlich 7 %, zudem erbringt die Gesellschaft im Verbund mit dem AWO Kreisverband Dienstleistungen wie Nutzungsüberlassungen, Management-, Verwaltungs-, Service- und IT-Dienstleistungen sowie Speisenversorgung und Reinigungsleistungen.
Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch - Übernahme, Betrieb und Unterhaltung von Tageseinrichtungen für Kinder auf der Grundlage der jeweiligen Gesetze und Verordnungen zu den Bedingungen der jeweiligen öffentlichen Leistungsträger. - Weitere Leistungen entsprechend der Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne von § 2 Abs. 2 KJHG in seiner Fassung vom 16.02.1993. 2. Die im Rahmen der Gemeinnützigkeit erbrachten Leistungen der Gesellschaft kommen Kindern aller Bevölkerungsgruppen zugute. 3. Zudem wird der Satzungszweck gem. § 57 Abs. 3 AO auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren - vornehmend mit den zum Unternehmensverbund AWO Kreisverband Essen gehörenden - steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen verwirklicht. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Nutzungsüberlassungen, Managementdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen, Service- und IT-Dienstleistungen, Speisenversorgung und Reinigungsleistungen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Oliver Kern | Geschäftsführer(in) | Essen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 01.06.2023 | Änderung des Gegenstands | Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch - Übernahme, Betrieb und Unterhaltung von Tageseinrichtungen für Kinder auf der Grundlage der jeweiligen Gesetze und Verordnungen zu den Bedingungen der jeweiligen öffentlichen Leistungsträger. - Weitere Leistungen entsprechend der Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne von § 2 Abs. 2 KJHG in seiner Fassung vom 16.02.1993. 2. Die im Rahmen der Gemeinnützigkeit erbrachten Leistungen der Gesellschaft kommen Kindern aller Bevölkerungsgruppen zugute. 3. Zudem wird der Satzungszweck gem. § 57 Abs. 3 AO auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren - vornehmend mit den zum Unternehmensverbund AWO Kreisverband Essen gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen verwirklicht. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Nutzungsüberlassungen, Managementdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen, Service- und IT-Dienstleistungen, Speisenversorgung und Reinigungsleistungen. |
| 17.01.2020 | Sitzverlegung | Nach Änderung lautet nunmehr die |
| 17.01.2020 | Änderung der Geschäftsanschrift | Holsterhauser Platz 2, 45147 Essen |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 17.11.2000 | Stammkapital festgesetzt | — | 50.000 DM |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 28.494.832 € | -546.527 € | 7.741.275 € | — |
| 2023 | 26.515.774 € | -418.745 € | 8.160.878 € | — |
| 2022 | 25.312.494 € | 169.555 € | 7.650.534 € | — |
| 2021 | 24.607.946 € | 1.128.147 € | 6.895.049 € | — |
| 2020 | 21.916.020 € | 962.787 € | 5.289.993 € | — |
| 2019 | 19.256.565 € | -3.529 € | 4.701.022 € | — |
| 2018 | 17.366.397 € | 17.229 € | 4.651.966 € | — |
| 2017 | 9.138.924 € | 79.944 € | 3.643.532 € | — |
| 2016 | 14.847.638 € | 62.570 € | 2.819.242 € | — |
| 2015 | 14.030.174 € | 62.999 € | 2.754.437 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 21.981.156 € | 91.7% |
| Materialaufwand | 1.691.783 € | 7.1% |
| Abschreibungen | 286.876 € | 1.2% |
| Zinsen u. ä. | 268 € | 0.0% |
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