Die ETL Potthast & Schwertfeger GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Duisburg ist eine Tochtergesellschaft der Freund & Partner GmbH und der ETL AG. Ihr Geschäftszweck umfasst die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die Beratung und Vertretung in Steuerfragen, die Unterstützung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten sowie Tätigkeiten in der Bilanzierungs- und Buchführungsberatung, Abschlussprüfung, Existenzgründungsberatung und treuhänderischen Vermögensverwaltung.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Heinz Potthast | Geschäftsführer(in) | Duisburg |
| Gregor Schwertfeger | Geschäftsführer(in) | Duisburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 28.08.2025 | Firmennamensänderung | ETL Gräbe, Potthast, Schwertfeger GmbH Steuerberatungsgesellschaft |
| 28.08.2025 | Änderung des Gegenstands | (1) Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: - die Beratung und Vertretung in Steuersachen; - die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; - die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; - die Existenzgründungsberatung; - die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; - die gutachterliche Tätigkeit - sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten - und die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte. |
| 28.08.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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