1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 2. Der Zweck des § 2 Ziffer 1 wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen, in denen von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossene Menschen durch Unterkunft, Beratung und Betreuung, therapeutische Angebote sowie Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation Hilfe erhalten können. Zu dem zu betreuenden Personenkreis gehören insbesondere Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, Haftentlassene, Alkohol- und Drogenkranke, psychisch Kranke, am Arbeitsmarkt Benachteiligte sowie arbeitslose Jugendliche und Jugendliche, die Jugendhilfe und Erziehungshilfe benötigen. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, diesen Personen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen durch Beratung und persönliche Betreuung, durch therapeutische Maßnahmen, Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung oder geeigneten Unterkunft; Erlangung und Sicherung eines Platzes im Arbeitsleben, einschließlich der Vermittlung einer geeigneten Ausbildung; Hilfe zur Begegnung und zur Gestaltung der Freizeit. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Mittelbeschaffung (z. B. durch Spendensammlungen etc.) für andere steuerbegünstige oder öffentlich-rechtliche Körperschaften zur Verwirklichung deren gemeinnnütziger oder mildtätiger Zwecke gemäß § 58 Nr. 1 AO. 4. In der Gesellschaft sollen geeignete Arbeitsplätze, Qualifikationsmöglichkeiten und Ausbildungsplätze für den in Ziffer 2 genannten Personenkreis geschaffen und unterhalten werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christian Frings | Geschäftsführer(in) | Voerde |
| Barbara Montag | Geschäftsführer(in) | Essen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 24.07.2012 | Geschäftsanschrift eingetragen | Paul-Rücker-Str. 7, 47059 Duisburg |
| 16.04.2007 | Änderung des Gegenstands | 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 2. Der Zweck des § 2 Ziffer 1 wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen, in denen von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossene Menschen durch Unterkunft, Beratung und Betreuung, therapeutische Angebote sowie Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation Hilfe erhalten können. Zu dem zu betreuenden Personenkreis gehören insbesondere Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, Haftentlassene, Alkohol- und Drogenkranke, psychisch Kranke, am Arbeitsmarkt Benachteiligte sowie arbeitslose Jugendliche und Jugendliche, die Jugendhilfe und Erziehungshilfe benötigen. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, diesen Personen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen durch Beratung und persönliche Betreuung, durch therapeutische Maßnahmen, Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung oder geeigneten Unterkunft; Erlangung und Sicherung eines Platzes im Arbeitsleben, einschließlich der Vermittlung einer geeigneten Ausbildung; Hilfe zur Begegnung und zur Gestaltung der Freizeit. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Mittelbeschaffung (z. B. durch Spendensammlungen etc.) für andere steuerbegünstige oder öffentlich-rechtliche Körperschaften zur Verwirklichung deren gemeinnnütziger oder mildtätiger Zwecke gemäß § 58 Nr. 1 AO. 4. In der Gesellschaft sollen geeignete Arbeitsplätze, Qualifikationsmöglichkeiten und Ausbildungsplätze für den in Ziffer 2 genannten Personenkreis geschaffen und unterhalten werden. |
| 16.04.2007 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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