Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke mit Sitz in Oberhausen; der Satzungszweck umfasst die Förderung der Berufsbildung, der Jugendhilfe, der Hilfe für Behinderte sowie des Wohlfahrtswesens. Zur Verwirklichung des Satzungszwecks bietet die Kurbel Maßnahmen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Beschäftigungsförderung, die Förderung katholischer Jugendseelsorge, Jugendorganisation und Jugendsozialarbeit an. Konkret betreibt die Gesellschaft Felder wie Jugendberufshilfe, außerbetriebliche Berufsausbildung, Berufseinstiegschancen, schulische Ganztagsangebote und Schulsozialarbeit sowie Familiengrundschulzentren, Arbeitsgelegenheiten, Sprach- und Integrationsangebote, interkulturelle Angebote und Streetwork. Darüber hinaus stellt die Kurbel für Tochter- und Schwestergesellschaften zentrale Verwaltungsdienstleistungen bereit, darunter Qualitätsmanagement, Fortbildung, zentrale Finanzbuchhaltung, zentrale Personalverwaltung und IT-Services.
Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung, die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Angebot und die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Beschäftigungsförderung, die Förderung katholischer Jugendseelsorge, Jugendorganisation und Jugendsozialarbeit sowie die Beschaffung von Mitteln und Einrichtungen hierfür. Die Zwecke der Gesellschaft werden auch durch planmäßiges Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit Weiterbildungseinrichtungen nach dem Weiterbildungsgesetz verwirklicht. Das Zusammenwirken besteht in der Überlassung von Personal und/oder ggf. Sachmitteln an den jeweiligen Kooperationspartner zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen für soziale und pädagogische Berufe.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Frank Janßen | Geschäftsführer(in) | Xanten |
| Yamfu Tekasala | Geschäftsführer(in) | Neuss |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 27.04.2023 | Änderung des Gegenstands | Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung, die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Angebot und die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe, Beschäftigungsförderung, die Förderung katholischer Jugendseelsorge, Jugendorganisation und Jugendsozialarbeit sowie die Beschaffung von Mitteln und Einrichtungen hierfür. Die Zwecke der Gesellschaft werden auch durch planmäßiges Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit Weiterbildungseinrichtungen nach dem Weiterbildungsgesetz verwirklicht. Das Zusammenwirken besteht in der Überlassung von Personal und/oder ggf. Sachmitteln an den jeweiligen Kooperationspartner zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen für soziale und pädagogische Berufe. |
| 27.04.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 16.01.2017 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstige Zwecke der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung, die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Angebot und die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe, Beschäftigungsförderung, die Förderung katholischer Jugendseelsorge, Jugendorganisation und Jugendsozialarbeit sowie die Beschaffung von Mitteln und Einrichtungen hierfür.Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar dienlich sind. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch a) eigene Rechtsträger gründen, b) sich an anderen Rechtsträgern beteiligen, c) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen, d) Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte wahrnehmen lassen.Maßnahmen im Sinne des § 58 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 10 AO sind zulässig. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 13.03.2007 | Stammkapital festgesetzt | — | 50.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 19.490.300 € | 634.430 € | 7.367.468 € | — |
| 2023 | 17.113.434 € | 265.829 € | 5.974.757 € | — |
| 2022 | 15.485.002 € | 779.365 € | 5.723.457 € | — |
| 2021 | 13.898.097 € | 759.909 € | 4.535.055 € | — |
| 2020 | 12.164.073 € | 379.075 € | 3.230.775 € | — |
| 2019 | — | — | 2.738.563 € | — |
| 2018 | — | — | 2.342.010 € | — |
| 2017 | — | — | 1.869.184 € | — |
| 2016 | — | — | 1.408.753 € | — |
| 2015 | — | — | 898.497 € | — |
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AWO proService Schleswig-Holstein gGmbH
Kiel · Sonstiges Sozialwesen a. n. g. (ohne Jugendarbeit und soziale Beratungsdienste)
SRH Krankenhaus Oberndorf a.N. GmbH
Oberndorf am Neckar · Jugendarbeit (auch Jugendsozialarbeit)
AWO Kinder- und Jugenddienste gGmbH
Neubrandenburg · Jugendarbeit (auch Jugendsozialarbeit)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 16.781.413 € | 98.2% |
| Abschreibungen | 313.823 € | 1.8% |
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