Die Erbringung von Inkassoleistungen im Sinne von § 2 Teil 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowie damit zusammenhängende betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen. Neben der Einziehung fremder Forderungen ist auch die Einziehung von zu Einziehungszwecken abgetretenen Forderungen (Inkassomandat mit Inkassozession) und der geschäftsmäßige Forderungserwerb zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung Gegenstand des Unternehmens.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Heinz Terlutter | Geschäftsführer(in) | Ratingen |
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