Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 WPO in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, betriebswirtschaftliche Beratungen und Begutachtungen sowie treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Gesellschaften zu gründen oder sich daran zu beteiligen, die Beratungs- oder sonstige Dienstleistungen erbringen, insbesondere im Bereich IT - einschließlich Entwicklung, Einführung und Organisation von Informations- und Datenverarbeitungssystemen und sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Leistungen, Handel mit Hardware, Herstellung und Vertrieb von Software sowie Erbringung von mit der elektronischen Datenverarbeitung im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen und im Bereich Unternehmenssicherheit, Informationssicherheit und Geheimschutz. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO).
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Dr. Heike Wieland-Blöse | Vorstand | Troisdorf |
| Dr. Jan Merzrath | Vorstand | Berlin |
| Marc Sahner | Vorstand | Mönchengladbach |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 11.12.2025 | Änderung des Gegenstands | Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 WPO in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, betriebswirtschaftliche Beratungen und Begutachtungen sowie treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Gesellschaften zu gründen oder sich daran zu beteiligen, die Beratungs- oder sonstige Dienstleistungen erbringen, insbesondere im Bereich IT - einschließlich Entwicklung, Einführung und Organisation von Informations- und Datenverarbeitungssystemen und sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Leistungen, Handel mit Hardware, Herstellung und Vertrieb von Software sowie Erbringung von mit der elektronischen Datenverarbeitung im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen und im Bereich Unternehmenssicherheit, Informationssicherheit und Geheimschutz. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO). |
| 11.12.2025 | Satzung geändert | Satzung |
| 18.11.2024 | Sitzverlegung | Nach Änderung der Geschäftsanschrift der |
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