Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 WPO, insbesondere 1. Vornahme von gesetzlichen und freiwilligen Buch- und Abschlußprüfungen, 2. Steuer- und Wirtschaftsberatung, 3. Ausübung von Treuhandschaften. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Wolfgang Hohl | Geschäftsführer(in) | Düsseldorf |