Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 11533 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1969.
Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung, bekannt als HSBC INKA, wurde 1968 gegründet und zählt heute zu den führenden Master-Verwahrstellen in Deutschland. Das Unternehmen verwaltet über 430 Milliarden Euro an Assets in Spezialfonds und bietet umfassende Back- und Middle-Office-Dienstleistungen für die Fondsadministration an. Zu den Kernleistungen gehören Fondsbuchhaltung, Steuern, Datenmanagement, Insourcing, Overlay Management sowie interaktives Reporting. Die Dienstleistungen richten sich an Konzerne, Kreditinstitute, Versicherungen, institutionelle Anleger sowie Versorgungswerke. Als Mitglied der Bundesverbände BVI und BAI setzt das Unternehmen auf hohe Qualitätsstandards, regulatorische Expertise und eine nachhaltige Ausrichtung. Mit einem Team von nahezu 300 Spezialisten deckt die Gesellschaft ein breites Spektrum an Investmentvehikeln ab, darunter Publikums-AIFs, OGAWs, Spezial-AIFs, Investment-AGs und Master-AIFs.
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung offener inländischer Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung) als a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Absatz 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, welche in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, f) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, und g) Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, jeweils in der Rechtsform von Sondervermögen und Investmentaktiengesellschaften nach § 91 Absatz 1 KAGB sowie von Investmentkommanditgesellschaften nach § 91 Absatz 2 KAGB. Daneben darf die Gesellschaft geschlossene inländische Spezial-AIF gem. § 285 KAGB verwalten, die in folgende Vermögensgegenstände investieren:a) Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2a) KAGB, b) Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2b) KAGB, c) Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2c) KAGB, d) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2d) KAGB, e) Edelmetalle im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2i) KAGB, f) Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, europäischen oder ausländischen Publikums-AIF im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, wobei die geschlossenen AIF ausschließlich in die Vermögensgegenstände a)-j), Immobilien oder Anteile oder Aktien an Gesellschaften gem. § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren, die ihrerseits nach ihrem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung Immobilien sowie die zu ihrer Bewirtschaftung erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben, h) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, EU- oder ausländischen Spezial-AIF im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, wobei die geschlossenen AIF ausschließlich in die Vermögensgegenstände a)-j), Immobilien oder Anteile oder Aktien an Gesellschaften gem. § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren, die ihrerseits nach ihrem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung Immobilien sowie die zu ihrer Bewirtschaftung erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben, i) Kredite nach § 285 Abs. 2 KAGB sowie Gesellschafterdarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB, j) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2g) KAGB. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), b) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, insbesondere die Administration fremder Vermögen. Sie darf darüber hinaus nur solche Geschäfte tätigen, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Tim Günter | Geschäftsführer(in) | Mettmann |
| Sabine Sander | Geschäftsführer(in) | Moers |
| Urs Walbrecht | Geschäftsführer(in) | Essen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 08.05.2023 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung offener inländischer Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung) als a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Absatz 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, welche in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, f) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, und g) Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, jeweils in der Rechtsform von Sondervermögen und Investmentaktiengesellschaften nach § 91 Absatz 1 KAGB sowie von Investmentkommanditgesellschaften nach § 91 Absatz 2 KAGB. Daneben darf die Gesellschaft geschlossene inländische Spezial-AIF gem. § 285 KAGB verwalten, die in folgende Vermögensgegenstände investieren:a) Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2a) KAGB, b) Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2b) KAGB, c) Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2c) KAGB, d) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2d) KAGB, e) Edelmetalle im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2i) KAGB, f) Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, europäischen oder ausländischen Publikums-AIF im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, wobei die geschlossenen AIF ausschließlich in die Vermögensgegenstände a)-j), Immobilien oder Anteile oder Aktien an Gesellschaften gem. § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren, die ihrerseits nach ihrem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung Immobilien sowie die zu ihrer Bewirtschaftung erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben, h) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, EU- oder ausländischen Spezial-AIF im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, wobei die geschlossenen AIF ausschließlich in die Vermögensgegenstände a)-j), Immobilien oder Anteile oder Aktien an Gesellschaften gem. § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren, die ihrerseits nach ihrem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung Immobilien sowie die zu ihrer Bewirtschaftung erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben, i) Kredite nach § 285 Abs. 2 KAGB sowie Gesellschafterdarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB, j) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2g) KAGB. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), b) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, insbesondere die Administration fremder Vermögen. Sie darf darüber hinaus nur solche Geschäfte tätigen, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. |
| 08.05.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 16.11.2020 | Änderung der Geschäftsanschrift | Hansaallee 3, 40549 Düsseldorf |
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| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | — | — | 113.442.103 € | 288 |
| 2023 | — | — | 141.374.344 € | 294 |
| 2022 | — | — | 218.040.344 € | 285 |
| 2021 | — | — | 239.013.019 € | 276 |
| 2020 | — | — | 214.683.827 € | — |
| 2008 | — | 761.643 € | 52.945.103 € | 176 |
| 2007 | — | 3.002.181 € | 49.397.380 € | 159 |
| 2006 | — | — | 46.459.606 € | 126 |
| 2005 | — | — | 37.254.000 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 30.725.566 € | 100.0% |
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