Die Förderung der finanziellen Bildung, Eigenvorsorge und Selbstverantwortung vornehmlich bei der Jugend, aber auch in allen sonstigen Altersgruppen und Strukturen der Bevölkerung, wobei ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und keine eigenwirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Insofern wird auch das Sparkassenwesen gemäß §§ 2 Abs. 2 S. 2, 34 S. 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen gefördert.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Barbara Müller | Geschäftsführer(in) | Düsseldorf |
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