1. Zwecke der Gesellschaft sind - die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung verwirklicht. Die Gesellschaft verfolgt u.a. die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb sowie die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen bedeuten. Darunter fallen auch die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von Einrichtungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (u.a. Menschen mit geistigen, psychischen und/ oder körperlichen Behinderungen) am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben, insbesondere auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung gemäß §§ 219 ff. SGB IX. Die Maßnahmen der Gesellschaft dienen unter anderem einer wirksamen Eingliederung von Menschen mit Behinderung im Sinne der Sozialgesetzgebung zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes bzw. der Förderung ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten bzw. der Förderung ihrer Integration bzw. Inklusion in die Gesellschaft. Die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen betrifft insbesondere die Unterstützung von Personen, die infolge einer geistigen oder psychischen Behinderung bzw. Erkrankung auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Gesellschaftszweck kann ferner verwirklicht werden insbesondere durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an sowie durch die Entgegennahme von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO gemäß Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Normen Rothe | Geschäftsführer(in) | Mechernich |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 13.01.2025 | Änderung des Gegenstands | 1. Zwecke der Gesellschaft sind - die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung verwirklicht. Die Gesellschaft verfolgt u.a. die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb sowie die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen bedeuten. Darunter fallen auch die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von Einrichtungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (u.a. Menschen mit geistigen, psychischen und/ oder körperlichen Behinderungen) am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben, insbesondere auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung gemäß §§ 219 ff. SGB IX. Die Maßnahmen der Gesellschaft dienen unter anderem einer wirksamen Eingliederung von Menschen mit Behinderung im Sinne der Sozialgesetzgebung zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes bzw. der Förderung ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten bzw. der Förderung ihrer Integration bzw. Inklusion in die Gesellschaft. Die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen betrifft insbesondere die Unterstützung von Personen, die infolge einer geistigen oder psychischen Behinderung bzw. Erkrankung auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Gesellschaftszweck kann ferner verwirklicht werden insbesondere durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an sowie durch die Entgegennahme von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO gemäß Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. |
| 13.01.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 26.10.2022 | Änderung des Gegenstands | 1. Zwecke der Gesellschaft sind - die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung verwirklicht. Die Gesellschaft verfolgt u.a. die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb sowie die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen bedeuten. Darunter fallen auch die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von Einrichtungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (u.a. Menschen mit geistigen, psychischen und/ oder körperlichen Behinderungen) am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben, insbesondere auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung gemäß §§ 219 ff. SGB IX. Die Maßnahmen der Gesellschaft dienen unter anderem einer wirksamen Eingliederung von Menschen mit Behinderung im Sinne der Sozialgesetzgebung zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes bzw. der Förderung ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten bzw. der Förderung ihrer Integration bzw. Inklusion in die Gesellschaft. Die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen betrifft insbesondere die Unterstützung von Personen, die infolge einer geistigen oder psychischen Behinderung bzw. Erkrankung auf die Hilfe anderer angewiesen sind. |
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