Die Rheinische katholische Altenhilfe GmbH betreibt, errichtet und erwirbt Altenhilfeeinrichtungen und übernimmt Betriebsträgerschaften; insbesondere betreibt sie das gerontopsychiatrische Altenwohn- und Pflegeheim in Blankenheim‑Waldorf. Die Gesellschaft gewährt stationäre und ambulante Pflege, Versorgung und Betreuung für Menschen, die wegen Alters, Krankheit, einer Behinderung oder aus sonstigen Gründen Hilfe benötigen, ohne Rücksicht auf Rasse, Geschlecht, Konfession und Wohnsitz. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck auf der Grundlage des Auftrages und Selbstverständnisses der Katholischen Kirche; die Geschäftsbeziehung mit Mitarbeitern erfolgt nach den "Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)", wobei für Geschäftsführer Ausnahmen möglich sind. Im Anhang wird die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB geführt und als gemeinnützige Körperschaft von der Ertragssteuer befreit.
Der Betrieb, die Errichtung und der Erwerb von Altenhilfeeinrichtungen, ferner die Übernahme von Betriebsträ-gerschaften für solche Einrichtungen und die Errichtung und der Betrieb anderer caritativer Einrichtungen sowie der Abschluss aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, wozu auch der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben gehört. Ins-besondere jedoch der Betrieb des gerontopsychiatrischen Altenwohn- und Pflegeheims in Blankenheim-Waldorf. Die Gesellschafter verfolgen mit ihrem Unternehmen das Ziel, Menschen, die wegen ihres Alters, einer Krankheit, einer Behinderung oder aus sonstigen Gründen der Hilfe bedürfen, ohne Rücksicht auf Rasse, Geschlecht, Konfession und Wohnsitz eine ausreichende stationäre und ambulante Pflege, Versorgung und Betreuung zu gewähren. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck auf der Grundlage des Auftrages und Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die Gesellschafter und die in der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. Dienstverhältnisse mit Mitarbeitern werden nach Maßgabe der "Richtlinien für Arbeitverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)" abgeschlossen. Für Anstellungsverträge mit dem/den Geschäftsführer/n kann hiervon abgesehen werden. In den von der Gesellschaft betriebenen Dienststellen und Einrichtungen gilt die Mitarbeitervertretungsordnung für das Bistum Aachen sowie die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Frank Brünker | Geschäftsführer(in) | Mönchengladbach |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 14.01.2010 | Firmennamensänderung | Rheinische katholische Altenhilfe GmbH |
| 14.01.2010 | Änderung des Gegenstands | Der Betrieb, die Errichtung und der Erwerb von Altenhilfeeinrichtungen, ferner die Übernahme von Betriebsträ-gerschaften für solche Einrichtungen und die Errichtung und der Betrieb anderer caritativer Einrichtungen sowie der Abschluss aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, wozu auch der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben gehört. Ins-besondere jedoch der Betrieb des gerontopsychiatrischen Altenwohnund Pflegeheims in Blankenheim-Waldorf. Die Gesellschafter verfolgen mit ihrem Unternehmen das Ziel, Menschen, die wegen ihres Alters, einer Krankheit, einer Behinderung oder aus sonstigen Gründen der Hilfe bedürfen, ohne Rücksicht auf Rasse, Geschlecht, Konfession und Wohnsitz eine ausreichende stationäre und ambulante Pflege, Versorgung und Betreuung zu gewähren. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck auf der Grundlage des Auftrages und Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die Gesellschafter und die in der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. Dienstverhältnisse mit Mitarbeitern werden nach Maßgabe der "Richtlinien für Arbeitverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)" abgeschlossen. Für Anstellungsverträge mit dem/den Geschäftsführer/n kann hiervon abgesehen werden. In den von der Gesellschaft betriebenen Dienststellen und Einrichtungen gilt die Mitarbeitervertretungsordnung für das Bistum Aachen sowie die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse. |
| 14.01.2010 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 31.10.2002 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 6.154.912 € | -102.585 € | 1.154.254 € | — |
| 2023 | 5.246.717 € | -27.974 € | 998.453 € | — |
| 2022 | 5.063.000 € | -46.351 € | 1.011.382 € | — |
| 2021 | — | 74.393 € | 1.006.541 € | — |
| 2020 | — | 179.180 € | 1.124.462 € | — |
| 2019 | — | 65.196 € | 942.483 € | — |
| 2018 | — | 137.816 € | 872.075 € | — |
| 2017 | — | 20.733 € | 716.096 € | — |
| 2016 | — | 131.982 € | 593.556 € | — |
| 2015 | — | -153.186 € | 483.489 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 3.864.654 € | 91.4% |
| Materialaufwand | 362.872 € | 8.6% |
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