KommWohnen Görlitz GmbH ist Marktführer auf dem Görlitzer Wohnungsmarkt und verwaltet rund 5.500 Wohnungen sowie zahlreiche Gewerbeeinheiten. Das Kerngeschäft umfasst die Vermietung und Verwaltung von Wohnimmobilien sowie städtebauliche Entwicklungs- und Infrastrukturmaßnahmen. Als kommunales Unternehmen unterstützt die Gesellschaft die städtische Siedlungspolitik und soziale Infrastrukturziele. Für operative Aufgaben und die Immobilienverwaltung greift das Unternehmen auf Tochtergesellschaften wie die KommWohnen Service GmbH zurück.
(1) Zweck der Gesellschaft ist es, 1. vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, 2. die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen und Maßnahmen und Objekte der Gewerbeinfrastruktur zu errichten, zu erwerben und zu betreiben, 3. städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. (2) Soweit es zur Erfüllung der in Abs. 1 genannten Zwecke erforderlich ist, kann die Gesellschaft 1. Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen kaufen, mieten, pachten, veräußern, errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten, 2. Grundstücke in allen Rechts- und Nutzungsformen kaufen, mieten, pachten, bebauen, bewirtschaften, verwalten und veräußern, 3. Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen, mit ihnen verschmelzen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten oder ihre Rechtsform wechseln. (4) Die Gesellschaft darf ein anderes Unternehmen i. S. v. § 96a Absatz 1 Halbsatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nur unterhalten, übernehmen oder sich daran beteiligen, wenn den im § 96a Absatz 1 Nummern 1 und 2 sowie 4 bis 13 SächsGemO entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag dieses Unternehmens enthalten sind. (5) Die Errichtung, Übernahme und Beteiligung an anderen Unternehmen bedürfen der Zustimmung der Stadt Görlitz.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Dresden, HRB 3728 (Stand 22. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Arne Myckert | Geschäftsführer(in) | Bremen |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Dresden, HRB 3728 (Stand 22. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 05.07.2017 | Änderung des Gegenstands | (1) Zweck der Gesellschaft ist es, 1. vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, 2. die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen und Maßnahmen und Objekte der Gewerbeinfrastruktur zu errichten, zu erwerben und zu betreiben, 3. städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. (2) Soweit es zur Erfüllung der in Abs. 1 genannten Zwecke erforderlich ist, kann die Gesellschaft 1. Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen kaufen, mieten, pachten, veräußern, errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten, 2. Grundstücke in allen Rechts- und Nutzungsformen kaufen, mieten, pachten, bebauen, bewirtschaften, verwalten und veräußern, 3. Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen, mit ihnen verschmelzen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten oder ihre Rechtsform wechseln. (4) Die Gesellschaft darf ein anderes Unternehmen i. S. v. § 96a Absatz 1 Halbsatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nur unterhalten, übernehmen oder sich daran beteiligen, wenn den im § 96a Absatz 1 Nummern 1 und 2 sowie 4 bis 13 SächsGemO entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag dieses Unternehmens enthalten sind. (5) Die Errichtung, Übernahme und Beteiligung an anderen Unternehmen bedürfen der Zustimmung der Stadt Görlitz. |
| 05.07.2017 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 01.07.2014 | Firmennamensänderung | KommWohnen Görlitz GmbH |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 30.03.2005 | Stammkapital festgesetzt | — | 150.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Dresden, HRB 3728 (Stand 22. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 19.172.000 € | 962.000 € | 150.557.108 € | 1 |
| 2023 | 18.585.000 € | 711.000 € | 153.647.572 € | 1 |
| 2022 | 17.864.000 € | 959.000 € | 156.089.652 € | 1 |
| 2021 | 17.526.000 € | 970.000 € | 156.355.222 € | 1 |
| 2020 | 17.043.000 € | 1.113.000 € | 159.255.954 € | 1 |
| 2019 | 17.633.000 € | 1.115.000 € | 156.373.160 € | 1 |
| 2018 | 17.633.249 € | 1.114.730 € | 153.381.734 € | 1 |
| 2017 | 17.459.213 € | 1.514.632 € | 153.797.383 € | 1 |
| 2016 | 17.929.455 € | 1.319.993 € | 155.607.858 € | 1 |
| 2015 | 18.154.490 € | 955.310 € | 157.586.618 € | 1 |
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Dresden, HRB 3728 (Stand 22. August 2026)
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 4.132.931 € | 75.0% |
| Zinsen u. ä. | 1.374.865 € | 25.0% |
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Quelle: Unternehmensregister