Die IT hilft gGmbH mit Sitz in Dresden verfolgt gemeinnützige Zwecke, insbesondere die Förderung der Jugend, der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung. Das Unternehmen entwickelt und stellt kostenlose IT-Lösungen bereit, um sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen in den Bereichen Integration, Sprache und Bildung zu unterstützen. Zudem engagiert sich die Gesellschaft für die Förderung der Toleranz, der Gleichberechtigung und des demokratischen Staatswesens. Die operative Tätigkeit konzentriert sich auf die Bereitstellung digitaler Werkzeuge, die für alle Nutzer frei zugänglich sind. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Förderung der Jugend; der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte; der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur; der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft IT-Lösungen entwickelt und weiterentwickelt, die für alle Nutzer kostenlos erhältlich und zugängig sind, wodurch insbesondere sozial benachteiligte Teile der Bevölkerung Förderung in den Bereichen Integration, Sprache und Bildung erfahren.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat; ISIC Rev. 4 ist die internationale Wirtschaftszweigklassifikation der Vereinten Nationen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Dresden, HRB 36498 (Stand 31. Oktober 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Peggy Reuter-Heinrich | Geschäftsführer(in) | Dresden |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Dresden, HRB 36498 (Stand 31. Oktober 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | kleine KapG1 | — | 46.593 € | — |
| 2023 | — | — | 43.378 € | — |
| 2020 | 1.751 € | 11.988 € | 42.756 € | — |
| 2019 | 3.267 € | -9.087 € | 32.801 € | — |
| 2018 | 6.244 € | 12.138 € | 39.274 € | — |
| 2017 | 19.197 € | -5.973 € | 24.284 € | — |
| 2016 | 19.197 € | -5.973 € | 24.284 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Dresden, HRB 36498 (Stand 31. Oktober 2026)
Quelle: Unternehmensregister
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 1.322 € | 8.8% |
| Materialaufwand | 13.781 € | 91.2% |