Die Kathrin Lingk Pflegeservice GmbH mit Sitz in Dresden (HRB 18166) stellt im Jahresabschluss als Gegenstand die Zurverfügungstellung von Dauerpflegeplätzen (Altenpflege), Hauswirtschaftstätigkeiten, Betreuungsaufgaben sowie Ausflugs- und Urlaubsfahrten und Mietwagenverkehr aus. Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 53 Mitarbeiter (Vj. 49) und wird von der alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführerin Anne Heynatz geleitet. Der Jahresabschluss 2024 weist ein Rohergebnis von EUR 3.821.191,51 und einen Jahresüberschuss von EUR 284.026,95 aus; der Bilanzgewinn beträgt EUR 738.774,88. Die Gesellschaft wird als kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB geführt und nutzt im Anhang die Erleichterungen des § 288 HGB. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Zurverfügungstellung von Dauerpflegeplätzen (Altenpflege) sowie Erbringung von Hauswirtschaftstätigkeiten für betreuungsbedürftige Personen ohne Pflegestufe sowie Durchführung von Betreuungsaufgaben; Ausflugs- und Urlaubsfahrten sowie Mietwagenverkehr
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Dresden, HRB 18166 (Stand 4. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Anne Heynatz | Geschäftsführer(in) | Dresden |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Dresden, HRB 18166 (Stand 4. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis3,8 Mio. €2 | 284.027 € | 1.114.275 € | — |
| 2023 | Rohergebnis3,3 Mio. €2 | 111.696 € | 1.225.476 € | — |
| 2022 | Rohergebnis2,8 Mio. €2 | 85.314 € | 1.040.093 € | — |
| 2021 | Rohergebnis2,1 Mio. €2 | 25.086 € | 940.940 € | — |
| 2020 | Rohergebnis2,1 Mio. €2 | 64.849 € | 799.898 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 51.622 € | 739.931 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | — | 816.948 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | — | 455.604 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | — | 498.877 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | — | 738.047 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Dresden, HRB 18166 (Stand 4. September 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 2.894.328 € | 97.2% |
| Abschreibungen | 81.329 € | 2.7% |
| Zinsen u. ä. | 1.678 € | 0.1% |
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Quelle: Unternehmensregister