(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von, Handel mit sowie Erbringung von Dienstleitungen im Zusammenhang mit Materialien zur Reifenfüllung und Pannenschutzsystemen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| James Armstrong | Geschäftsführer(in) | Phoenix/Arizona |
| Martin Rösler | Geschäftsführer(in) | Dortmund |
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