(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a. der Altenhilfe sowie b. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Serviceleistungen für die Städt. Seniorenheim Dortmund gemeinnützige GmbH sowie deren Nutzer*innen, beispielsweise Bewohner*innen, deren Angehörigen sowie Mieter*innen der Wohnungen der Gesellschaft, insbesondere im Bereich der Speisenversorgung, der Reinigung, der Hauswirtschaft und Haustechnik. Außerdem wird die Gesellschaft Mitarbeiter*innen aus der Hauswirtschaft bei pflege- und betreuungsorientierten Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen. Die gesellschaftsrechtliche und personelle Unabhängigkeit dieser Gesellschaft und der Stadt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH wird dadurch nicht berührt. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen Bauvorhaben (wie Wohn- und Pflegeheime) einschließlich der Ausstattung und Bewirtschaftung derartig fertiggestellter Objekte für die Durchführung von a. stationärer Pflege entsprechend pflegebedürftiger Menschen b. Kurzzeitpflege c. Tagespflege bzw. teilstationärer Pflege und d. Errichtung, Unterhaltung sowie Bewirtschaftung von Servicewohnungen, zu errichten und alle dazu erforderlichen Geschäfte zu tätigen. Entsprechende Bauten/Einrichtungen sind aber nur zulässig, wenn der spätere Betrieb durch die Muttergesellschaft, Städtische Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH, gewährleistet ist; sei dies auch bei einer Kooperation mit Dritten, solange die Städtische Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH die Führung und Steuerung bei einer derartigen Zusammenarbeit besitzt. Insoweit ist die Gesellschaft auch berechtigt, das Eigentum für/an derartige/n Immobilien und Einrichtungen zu begründen, zu halten, diese zu vermieten, zu verpachten oder in anderer Weise darüber zu verfügen, soweit nicht mit Letzterem eine Eigentumsaufgabe vorgenommen wird. Hierbei ist der*die Geschäftsführer*in zu allen Handlungen im Zusammenhang mit dieser Aufgabenstellung berechtigt. Die Gesellschaft kann auch alle Geschäfte tätigen, die diesem Zweck dienlich sind, so beispielsweise Darlehensgeschäfte in angemessener Form einschließlich der Belastung des Eigentums zum Zwecke der grundbuchlichen Absicherung derartiger Kredite. Das Unternehmen hat darauf zu achten, dass angemessene Verträge mit der Muttergesellschaft für die Nutzung des Objektes geschlossen werden; gegebenenfalls unter Berücksichtigung etwaig zwingender, gesetzlicher Kostensätze und Finanzierungsvorgaben.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Elisabeth Disteldorf | Geschäftsführer(in) | Mettlach |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 28.11.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 13.12.2023 | Änderung des Gegenstands | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a. der Altenhilfe sowie b. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Serviceleistungen für die Städt. Seniorenheim Dortmund gemeinnützige GmbH sowie deren Nutzer*innen, beispielsweise Bewohner*innen, deren Angehörigen sowie Mieter*innen der Wohnungen der Gesellschaft, insbesondere im Bereich der Speisenversorgung, der Reinigung, der Hauswirtschaft und Haustechnik. Außerdem wird die Gesellschaft Mitarbeiter*innen aus der Hauswirtschaft bei pflege- und betreuungsorientierten Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen. Die gesellschaftsrechtliche und personelle Unabhängigkeit dieser Gesellschaft und der Stadt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH wird dadurch nicht berührt. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen Bauvorhaben (wie Wohnund Pflegeheime) einschließlich der Ausstattung und Bewirtschaftung derartig fertiggestellter Objekte für die Durchführung von a. stationärer Pflege entsprechend pflegebedürftiger Menschen b. Kurzzeitpflege c. Tagespflege bzw. teilstationärer Pflege und d. Errichtung, Unterhaltung sowie Bewirtschaftung von Servicewohnungen, zu errichten und alle dazu erforderlichen Geschäfte zu tätigen. Entsprechende Bauten/Einrichtungen sind aber nur zulässig, wenn der spätere Betrieb durch die Muttergesellschaft, Städtische Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH, gewährleistet ist; sei dies auch bei einer Kooperation mit Dritten, solange die Städtische Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH die Führung und Steuerung bei einer derartigen Zusammenarbeit besitzt. Insoweit ist die Gesellschaft auch berechtigt, das Eigentum für/an derartige/n Immobilien und Einrichtungen zu begründen, zu halten, diese zu vermieten, zu verpachten oder in anderer Weise darüber zu verfügen, soweit nicht mit Letzterem eine Eigentumsaufgabe vorgenommen wird. Hierbei ist der*die Geschäftsführer*in zu allen Handlungen im Zusammenhang mit dieser Aufgabenstellung berechtigt. Die Gesellschaft kann auch alle Geschäfte tätigen, die diesem Zweck dienlich sind, so beispielsweise Darlehensgeschäfte in angemessener Form einschließlich der Belastung des Eigentums zum Zwecke der grundbuchlichen Absicherung derartiger Kredite. Das Unternehmen hat darauf zu achten, dass angemessene Verträge mit der Muttergesellschaft für die Nutzung des Objektes geschlossen werden; gegebenenfalls unter Berücksichtigung etwaig zwingender, gesetzlicher Kostensätze und Finanzierungsvorgaben. |
| 13.12.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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