Die AIR HAMBURG Flugzeugvermietungs-GmbH hat ihren Geschäftszweck in der Verwaltung eigenen Vermögens, wobei der Schwerpunkt auf der Verwaltung und Verpachtung von Flugzeugen liegt. Das Unternehmen ist als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB eingestuft. Die Geschäftsführung wird durch Simon Ebert und Floris Helmers ausgeübt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung und Verpachtung von Flugzeugen, nicht jedoch Tätigkeiten i.S.v. § 34c GewO
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Simon Ebert | Geschäftsführer(in) | Darmstadt |
| Floris Helmers | Geschäftsführer(in) | Neuendeich |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | ≤ 15 Mio. €1 | -6.078.976 € | 25.557.721 € | — |
| 2023 | ≤ 15 Mio. €1 | -840.317 € | 31.760.157 € | — |
| 2022 | ≤ 12 Mio. €1 | 6.529.150 € | 38.176.302 € | — |
| 2021 | — | 4.268.204 € | 24.700.692 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
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