Die Gemeinnützige Baugenossenschaft "Mainspitze" eG konzentriert sich auf die Bereitstellung von sicherem, ökologischem und sozial verantwortbarem Wohnraum für ihre 2.302 Mitglieder. Das Unternehmen bewirtschaftet, errichtet und erwirbt Wohn- und Gewerbeimmobilien am Standort Ginsheim-Gustavsburg. Zum Bilanzstichtag 2024 wies die Genossenschaft eine Bilanzsumme von rund 88,3 Millionen Euro aus. Zur Verwaltung des Immobilienbestands und der Infrastruktur beschäftigt die Genossenschaft 23 Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere, ökologische und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen. 4. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Sie soll angemessene Preise für die Überlassung des Gebrauchs von Genossenschaftswohnungen bilden, d.h. eine Kosten- und Aufwandsdeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie der ausreichenden Bildung von Rücklagen unter Berücksichtigung der Gesamtrentabilität der Genossenschaft ermöglichen. 5. Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr.10 KStG aus. 6. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 7. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Darmstadt, GnR 50233 (Stand 23. August 2026)
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Quelle: Unternehmensregister
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