Die Evangelisches Altenhilfezentrum im Schlosspark zu Duelmen gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in Duelmen, deren Gegenstand die Anregung und Förderung diakonischer Arbeit sowie die Durchführung von Maßnahmen der Altenhilfe ist. Im Berichtsjahr betrieb die Gesellschaft 99 vollstationäre Dauerpflegeplätze, davon 16 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, und zusätzlich 28 seniorengerechte Wohnungen am Standort. Die Umsatzerlöse beliefen sich für 2024 auf 5.847.891,36 EUR; der ausgewiesene Jahresüberschuss beträgt 249.142,82 EUR. Alleingesellschafter ist die Evangelische Perthes-Stiftung e. V., die Gesellschaft ist im Handelsregister Coesfeld unter HRB 9718 eingetragen und die steuerbegünstigten Zweckbetriebe sind von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit.
1. Gegenstand der Gesellschaft ist, die diakonische Arbeit In der Evangelischen Kirchengemeinde Dülmen anzuregen, zu fördern und eigene Maßnahmen im Bereich der Altenhilfe durchzuführen. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderung und des Wohlfahrtswesens, der Volks- und Berufsbildung, die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen, oder die wirtschaftlich hilfsbedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 AO sind sowie die Förderung weiterer diakonischer Aufgaben. 3. Die Gesellschaft kann Geschäfte tätigen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen; sie kann auch andere selbständige Gesellschaften gründen, betreiben oder sich an ihnen beteiligen. 4. Die Gesellschaft wird im Sinne der Diakonie der evangelischen Kirche in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe betrieben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Verhältnisse. 5. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vorliegend mit den zum Unternehmensverbund um den Evangelische Perthes-Stiftung e. V. gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Service- und Dienstleistungen aller Art, durch NutzungsüberlassZu den Service- und Dienstleistungen gehören Geschäftsführungs- und Managementdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen, Gebäudedienstleistungen, Wäscherei- und sonstige Serviceleistungen. 6. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenord nung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Oberlassung von Gütern und Dienstleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.ungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Benjamin Hestermann | Geschäftsführer(in) | Wettringen |
| Frank Hinkelmann | Geschäftsführer(in) | — |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 09.12.2024 | Änderung des Gegenstands | 1. Gegenstand der Gesellschaft ist, die diakonische Arbeit In der Evangelischen Kirchengemeinde Dülmen anzuregen, zu fördern und eigene Maßnahmen im Bereich der Altenhilfe durchzuführen. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderung und des Wohlfahrtswesens, der Volks- und Berufsbildung, die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen, oder die wirtschaftlich hilfsbedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 AO sind sowie die Förderung weiterer diakonischer Aufgaben. 3. Die Gesellschaft kann Geschäfte tätigen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen; sie kann auch andere selbständige Gesellschaften gründen, betreiben oder sich an ihnen beteiligen. 4. Die Gesellschaft wird im Sinne der Diakonie der evangelischen Kirche in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe betrieben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Verhältnisse. 5. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vorliegend mit den zum Unternehmensverbund um den Evangelische Perthes-Stiftung e. V. gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Service- und Dienstleistungen aller Art, durch NutzungsüberlassZu den Service- und Dienstleistungen gehören Geschäftsführungs- und Managementdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen, Gebäudedienstleistungen, Wäscherei- und sonstige Serviceleistungen. 6. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenord nung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Oberlassung von Gütern und Dienstleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.ungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen. |
| 17.05.2011 | Geschäftsanschrift eingetragen | Vollenstraße 12, 48249 Dülmen |
| 27.06.2005 | Firmenname eingetragen | Evangelisches Altenhilfezentrum im Schlosspark zu Dülmen gGmbH |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 27.06.2005 | Stammkapital festgesetzt | — | 300.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 5.910.690 € | 249.295 € | 9.980.464 € | — |
| 2023 | 5.356.263 € | 136.700 € | 9.433.728 € | — |
| 2022 | 5.265.188 € | 118.428 € | 8.612.248 € | — |
| 2021 | 5.498.408 € | 459.192 € | 7.605.424 € | — |
| 2020 | 5.467.971 € | 413.062 € | 7.466.126 € | — |
| 2019 | 5.003.640 € | 437.175 € | 7.345.876 € | — |
| 2018 | 4.507.561 € | 254.042 € | 7.259.329 € | — |
| 2017 | 4.681.976 € | 603.900 € | 7.429.617 € | — |
| 2016 | 4.205.999 € | 290.271 € | 7.166.088 € | — |
| 2015 | 2.823.864 € | 181.687 € | 7.026.367 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 3.053.440 € | 62.4% |
| Materialaufwand | 1.585.389 € | 32.4% |
| Abschreibungen | 216.968 € | 4.4% |
| Zinsen u. ä. | 41.083 € | 0.8% |
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