Die 4 A + B Consulting GmbH ist als Unternehmensberatung tätig, wobei der Schwerpunkt auf Existenzgründungsberatung und Organisationsberatung liegt. Das Unternehmen entwickelt und vertreibt zudem eigene Unternehmens- und Marketingkonzepte für seine Kunden. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft Schulungen und Seminare an und übernimmt bei Bedarf die Geschäftsführung für Dritte, beispielsweise im Rahmen von Management-Buy-outs. Der operative Sitz des Unternehmens befindet sich in Senden.
die umfassende betriebswirtschaftliche Erbringung von Unternehmensberatung, insbesondere im Bereich der Existenzgründung, Organisationsberatung etc., einschließlich des Vertriebs von Unternehmen, Existenzgründungs- und Marketingskonzepten jedweder Art sowie deren Entwicklung. Die Beratung anläßlich des Verkaufs von Unternehmen und von Beteiligungen. Das Unternehmen ist berechtigt Schulungen und Seminare jedweder Art durchzuführen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dieser Zwecken zu dienen geeignet sind. Sie kann die Geschäftsführung dritter Unternehmen oder Beteiligungsgesellschaften übernehmen (z.B.Time - Management, Management buy out,etc.). Auch ist sie berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten oder sich an solche Unternehmen zu, beteiligen und Grundbesitz zu erwerben.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Coesfeld, HRB 7364 (Stand 28. Oktober 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Martin Härtel | Geschäftsführer(in) | — |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Coesfeld, HRB 7364 (Stand 28. Oktober 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 366.239 € | -9.931 € | 555.306 € | — |
| 2023 | 428.550 € | 62.906 € | 534.932 € | — |
| 2022 | 384.841 € | -2.648 € | 519.045 € | — |
| 2021 | 452.851 € | 14.676 € | 496.456 € | — |
| 2020 | 351.374 € | 15.150 € | 537.577 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 96.150 € | 389.914 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | 13.907 € | 282.304 € | — |
| 2017 | — | — | 285.542 € | — |
| 2012 | kleine KapG1 | — | 129.757 € | — |
| 2011 | kleine KapG1 | — | 89.087 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Coesfeld, HRB 7364 (Stand 28. Oktober 2026)
Quelle: Unternehmensregister
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 126.040 € | 84.7% |
| Abschreibungen | 8.188 € | 5.5% |
| Zinsen u. ä. | 14.500 € | 9.7% |