die Konstruktion und der Vertrieb von Maschinen. Die Gesellschaft ist zum Abschluß aller dafür erforderlichen Verträge und zur Durchführung aller erforderlichen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften einschl. der Geschäftsführung. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Markus Beermann | Geschäftsführer(in) | Bochum |
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