Die Herstellung von und der Handel mit Bekleidung. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen in jeder Form zu beteiligen, bei solchen die Geschäfte zu führen, den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art auszudehnen, überhaupt alle Maßnahmen zu ergreifen und alle Geschäfte zu unternehmen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar als dienlich erscheinen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Angela Bertrams-Cosse | Geschäftsführer(in) | Alter 58 | Steinfurt |
| Christoph Börsting | Geschäftsführer(in) | Alter 53 | Ahaus |
| Marianne Bosch | Geschäftsführer(in) | Alter 58 | Gronau |